Wie das Strafrecht gegen die Versuchung der Symbolpolitik verteidigt werden muss

I. Die Strafrechtsreformen: Abkehr von Rache, Hinwendung zu Maß
Das deutsche Strafrecht hat sich in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts grundlegend gewandelt. Die Reformen von 1969 und 1975 waren keine bloßen Modernisierungen, sondern Ausdruck eines tiefgreifenden Paradigmenwechsels:
- Weg von der Vergeltungsidee,
- hin zu einem rationalen, schuldangemessenen, rechtsstaatlich kontrollierten Strafsystem.







