Eine der derzeit umlaufenden politischen Schlagzeilen vermeldet, die gesetzliche Bruttoverdienstgrenze von 100.000 Euro, unterhalb der kein Elternunterhalt von Kindern gefordert werden kann, solle fallen. Das ist in der Tat im Gespräch. Nur wird die Folgerung daraus meist sehr verkürzt dargestellt.

Die 100.000-Euro-Grenze war keine materielle Neuregelung des Elternunterhalts, sondern vor allem eine vereinfachende Regelung für die Verwaltungspraxis.… Weiterlesen ...


