Manchmal offenbart sich politische Ratlosigkeit nicht in großen Gesten, sondern in kleinen Sätzen. Der SPIEGEL berichtet, die Bundesregierung plane eine „Mieter‑Kostenbremse“: Vermieter sollen künftig die Hälfte der langfristigen Mehrkosten tragen, wenn sie sich beim Neueinbau für eine Öl- oder Gasheizung entscheiden. Die Begründung lautet, die Wahlfreiheit der Vermieter dürfe nicht zur Kostenfalle für Mieter werden.

Das klingt zunächst nach sozialpolitischer Fürsorge. Tatsächlich aber zeigt sich hier ein tiefer liegendes Problem: Die Politik erkennt die Mechanismen steigender CO₂‑Preise und Gasnetzentgelte, behandelt sie aber als schicksalhafte Naturereignisse, denen man nur noch mit Kompensationsmechanismen begegnen könne. Dass diese Preisentwicklungen nicht naturgegeben, sondern selbst Ergebnis hart verteidigter politischer Entscheidungen sind, bleibt unausgesprochen.
Damit entsteht eine paradoxe Situation: Die Politik reagiert auf selbst erzeugte Kostensteigerungen mit Maßnahmen, die wiederum neue Belastungen erzeugen – diesmal für Vermieter, die weder Energiepreise noch Verbrauch beeinflussen können. Die geplante Kostenbremse ist deshalb weniger ein wohnungspolitisches Detail als ein Symptom politischer Verzweiflung. Sie zeigt, dass die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen so eng geworden sind, dass die Politik nicht mehr gestaltet, sondern nur noch Lasten umverteilt.
Die geplante „Mieter‑Kostenbremse“ wirkt wie der Versuch eines Ertrinkenden, sich an der eigenen Kleidung aus dem Wasser zu ziehen. Die Politik reagiert auf Preissteigerungen, die sie selbst durch CO₂‑Bepreisung, Gasnetzentgelte und regulatorische Pfade („Grüngas“) erzeugt hat, indem sie die Folgen dieser Preissteigerungen auf private Eigentümer verlagert. Das ist nicht nur ökonomisch fragwürdig und verfassungsrechtlich heikel, sondern vor allem ein Hinweis auf eine Politik, die nicht mehr gestaltet, sondern nur noch Schadensbegrenzung betreibt.
Dabei gäbe es Alternativen.
Eine Möglichkeit wären zweckgebundene Zuschläge zum Wohngeld, die gezielt jene Mieter entlasten, die von steigenden Heizkosten tatsächlich überfordert wären. Das wäre systemgerecht, weil es die Lasten dort adressiert, wo sie entstehen, und nicht über den Umweg eines Eingriffs in private Eigentumspositionen. Doch solche Instrumente würden vermutlich wieder so kleinteilig ausgestaltet, dass sie in der Praxis kaum Wirkung entfalten – ein bekanntes Muster. Zudem, das ist klar, will man eine weitere Belastung der Bundesfinanzen um jeden Preis vermeiden. Da wäre dann aber insgesamt ein mehr vorausschauender Kurs in der Energiepolitik hilfreicher gewesen.
Stattdessen greift man zu Maßnahmen, die die verfassungsrechtliche Grenze zwischen zulässiger Inhalts- und Schrankenbestimmung und unzulässiger Überlastung zumindest berühren. Wenn Vermieter künftig die Hälfte der langfristigen Mehrkosten fossiler Heizsysteme tragen sollen, obwohl sie weder Energiepreise noch Verbrauch beeinflussen können, dann betrifft das unmittelbar die wirtschaftliche Funktion des Eigentums, die das Grundgesetz schützt. Die Struktur des Eingriffs nähert sich dem, was in der Literatur als „enteignungsgleicher Eingriff“ oder „Sonderopfer“ diskutiert wird: Eine klar definierte Gruppe trägt Lasten, die nicht aus ihrem Verantwortungsbereich stammen, sondern aus politischen Entscheidungen, die eigentlich gesamtgesellschaftlich zu tragen wären.
Dass solche Maßnahmen überhaupt erwogen werden, zeigt, wie sehr die frühere Reformerzählung – die Erzählung von Modernisierung und Transformation – erodiert ist. An ihre Stelle tritt eine Reparaturerzählung, die nur noch Symptome verwaltet. Die Politik erkennt die Probleme, hält sie aber für unvermeidlich und verteilt die Lasten um, statt die Ursachen zu adressieren. Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sind so eng geworden, dass die Politik nicht mehr gestalten kann, ohne neue Verwerfungen zu erzeugen.
Die geplante Kostenbremse ist deshalb ein grelles Schlaglicht auf eine Politik, die in einem Becken schwimmt, das sie selbst gefüllt hat – und nun versucht, durch Eingriffe in private Eigentumspositionen über Wasser zu bleiben. Doch Zeitgewinn ersetzt keine Erzählung. Und schon gar keine funktionale und gleichzeitig verfassungskonforme Politik.
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