Evidenzbasierung als Topic der GKV-Finanzierungsreform

Das Bundesgesundheitsministerium formuliert im Zusammenhang mit der aktuellen GKV-Reform ein Ziel, das lange Zeit kaum politische Wirkung entfaltet hat:
Leistungen sollen nur dann von den Krankenkassen übernommen werden, wenn ihr Nutzen wissenschaftlich nachgewiesen ist.
In der Sache ist das richtig. Und es ist überfällig.
Gerade deshalb fällt auf, wie wenig dieses Prinzip in den vergangenen Jahren – Jahrzehnten – tatsächlich handlungsleitend war. Verfahren ohne belastbaren Wirksamkeitsnachweis wurden nicht nur geduldet, sondern in Teilen aktiv in das Versorgungssystem integriert. Hinweise auf fehlende Evidenz führten nie zu strukturellen Konsequenzen.
Vor diesem Hintergrund wirkt die aktuelle Position weniger wie ein grundsätzlicher Kurswechsel als wie eine pragmatische Korrektur. Evidenzbasierung erscheint dort als handlungsleitend, wo sie sich mit anderen politischen Zielen – etwa der Begrenzung von Ausgaben – deckt.
Das ist nachvollziehbar. Aber es bleibt unvollständig.
Denn ein Prinzip, das nur selektiv angewendet wird, verliert seinen ordnenden Charakter. Wenn evidenzbasierte Kriterien tatsächlich Maßstab gesundheitspolitischer Entscheidungen sein sollen, dann müssen sie auch dort gelten, wo ihre Anwendung unbequem ist.
Genau hier zeigt sich die bestehende Inkonsistenz. Strukturelle Sonderregelungen bleiben unangetastet. So behalten etwa homöopathische Präparate ihren Status als Arzneimittel, ohne dass ein Wirksamkeitsnachweis erforderlich wäre. Die daraus folgende Apothekenpflicht wirkt weiterhin als Signal medizinischer Legitimation – unabhängig von der tatsächlichen Evidenzlage.
Damit entsteht ein widersprüchliches Bild: Einerseits wird das Prinzip evidenzbasierter Versorgung betont, andererseits bleiben die Rahmenbedingungen bestehen, die es bislang unterlaufen haben.
Die aktuelle Entwicklung ist daher ein wichtiger Schritt. Aber sie ist kein Abschluss – und noch kein konsistenter Kurs.
Ob aus der jetzigen Korrektur eine tragfähige gesundheitspolitische Linie wird, entscheidet sich daran, ob das formulierte Prinzip auch strukturell umgesetzt wird. Nicht nur dort, wo es politisch naheliegt – sondern auch dort, wo es Konsequenzen hat.
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