Es besteht genug Anlass, die im ersten Beitrag unter diesem Titel angedeutete methodische Schieflage des SPD-Vorstoßes ein wenig näher zu betrachten. Das soll im Nachfolgenden geschehen.
Das 400.000-Euro-Missverständnis

Ein zentraler Referenzwert des aktuellen SPD-Vorstoßes zur Erbschaftsbesteuerung verdient eine gesonderte Betrachtung. Die unter Berufung auf die Kreditanstalt für Wiederaufbau zitierte und methodisch grundgelegte Zahl eines „durchschnittlichen Unternehmensverkaufspreises“ von rund 400.000 Euro – bei der KfW tatsächlich 499.000 Euro – erweist sich bei näherem Hinsehen als hochproblematisch.… Weiterlesen ...







