Der vorherige Beitrag zum Thema NIUS / Daniel Günther ruft ein wenig nach einer Einordnung des Meinungsfreiheitsbegriffs, mit dem dort jongliert wird. Keine abschließende Analyse, nur ein paar Talking Points.

Grenzen der Meinungsfreiheit sind dem deutschen Verfassungsrecht nicht fremd, sondern konstitutiv.
Artikel 5 GG ist kein Free-Speech-Absolutismus, sondern Teil einer geordneten Freiheitsarchitektur.… Weiterlesen ...







