Ein aktueller Beitrag von Hermann‑Josef Tenhagen (den ich schätze) bei SPIEGEL online schiebt die Debatte um das Ehegattensplitting in eine Richtung, die längst nicht mehr steuerpolitisch, sondern gesellschaftsnormativ ist.

Dabei hatte Vizekanzler Lars Klingbeil die Richtung schon vorgegeben. Seine faktische Forderung, die Vollzeitbeschäftigung beider Partner müsse zur gesellschaftlichen Norm werden, war bereits ein bemerkenswerter Eingriff in die Freiheit individueller Lebensentwürfe. Nun erhält diese Sichtweise journalistischen Flankenschutz – und das ist der Punkt, an dem die Diskussion endgültig aus dem Ruder läuft.
Steuerpolitik ist kein Instrument zur Durchsetzung gesellschaftlicher Normvorstellungen
Man kann das Ehegattensplitting kritisieren. Man kann es modifizieren, deckeln oder ersetzen. Ganz abschaffen kann man es allerdings nicht – es ist verfassungsrechtlich geschützt durch die Anerkennung der Familie als wirtschaftliche Gemeinschaft, die steuerlich nicht in Einzelpersonen zerlegt werden darf. Hier irrt übrigens Tenhagen schon in der Überschrift seines Artikels („Warum das Ehegattensplitting abgeschafft gehört“).
Aber man sollte das Splitting ganz sicher nicht als Vehikel benutzen, um eine bestimmte Vorstellung der „richtigen“ Erwerbsbiografie durchzusetzen.
Der blinde Fleck in Tenhagens Rhetorik
Ein zentraler Punkt in Tenhagens Argumentation verdient besondere Aufmerksamkeit: seine Formulierung, das Steuersystem „bevorzuge die ungleiche Verteilung von Arbeit“.
Dieser Satz klingt plausibel – ist aber bei genauerem Hinsehen ein Beleg für eine zentrale Leerstelle seiner Thesen. Denn er setzt Erwerbsarbeit mit Arbeit gleich und erklärt alles, was nicht lohnförmig vergütet wird, implizit zu einem Defizit.
Damit wird ein blinder Fleck reproduziert, der die gesamte Debatte durchzieht:
Care‑Arbeit – Kinderbetreuung, Pflege, Haushaltsorganisation, emotionale und soziale Arbeit – wird nicht als Arbeit anerkannt.
Das ist nicht nur analytisch falsch, sondern gesellschaftlich folgenreich.
Denn gerade in den Lebensphasen, in denen das Splitting wirkt – junge Familien, Pflegekonstellationen, gesundheitlich belastete Haushalte – ist Care‑Arbeit nicht ein „Rest“, sondern der dominante Arbeitsfaktor.
Wer behauptet, das Splitting „bevorzuge ungleiche Arbeit“, sagt damit unausgesprochen:
- Nur Erwerbsarbeit zählt.
- Care‑Arbeit ist ökonomisch irrelevant.
- Wer Care‑Arbeit übernimmt, arbeitet „weniger“.
- Und wer weniger Erwerbsarbeit leistet, soll steuerlich schlechter gestellt werden.
Das ist eine normative Abwertung von Tätigkeiten, die gesellschaftlich unverzichtbar sind – und die überwiegend von Frauen geleistet werden.
Es ist die Fortschreibung eines Denkfehlers, der schon die Rentenpolitik prägt: Was nicht auf dem Lohnzettel steht, existiert nicht.
Humanistisch betrachtet ist das ein Rückschritt hinter die jahrzehntelangen Lippenbekenntnisse zur Care-Arbeit und deren Unsichtbarkeit im Wirtschaftsgefüge.
Denn ein humanistisches Verständnis von Arbeit umfasst alle Formen menschlicher Tätigkeit, nicht nur jene, die in volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen auftauchen.
Das Ehegattensplitting ist – bei allen berechtigten Kritikpunkten – einer der wenigen Mechanismen im Steuerrecht, die Care‑Arbeit überhaupt indirekt anerkennen. Denn das Splitting basiert auf der verfassungsrechtlich anerkannten Prämisse, dass eine Ehe eine wirtschaftliche Verantwortungsgemeinschaft ist, in der Einkommen und Arbeitsteilung nicht nur aus Erwerbsarbeit bestehen.
Es berücksichtigt in gewissem Maße, dass in vielen Lebensphasen – insbesondere bei kleinen Kindern oder Pflegeverantwortung – ein erheblicher Teil der gesellschaftlich notwendigen Arbeit außerhalb des Lohnsystems stattfindet.
Diese Arbeit verschwindet in Tenhagens Formulierung vollständig. Wenn er schreibt, das Steuersystem „bevorzuge die ungleiche Verteilung von Arbeit“, dann meint er ausschließlich Erwerbsarbeit. Care‑Arbeit kommt in diesem Verständnis nicht vor – sie wird semantisch gelöscht.
Die Rentenargumentation: ein merkwürdiger Zirkelschluss
Irritierend ist auch der Hinweis, asymmetrische Erwerbsmodelle führten später zu geringeren Renten. Das ist richtig – aber es ist kein Argument gegen das Splitting, sondern eines gegen die strukturelle Schwäche des Rentensystems.
Die gesetzliche Rente ist längst nicht mehr lebensstandardsichernd.
Die Rentenlücke entsteht substanziell nicht durch das Splitting, sondern vorrangig durch systemische Ursachen, die politisch gesetzt wurden, wie ein immer geringerer Anteil des Faktors Arbeit an den Produktivitätsgewinnen und ein ohnehin (initial durch die Politik der Ära Schröder) geschwächter Lohnerwerbsbereich.
Es wirkt geradezu paradox, Menschen in der aktivsten und teuersten Lebensphase stärker zu belasten, um ihnen in der inaktiven Lebensphase eine etwas weniger unzureichende Rente in Aussicht zu stellen. Manchmal hat man gar den Eindruck, die Vollzeitnorm werde als rentenpolitisches Instrument missverstanden. Das ist sie nicht. Klingbeil wie Tenhagen betreten das gefährliche Terrain, die systemischen Unzulänglichkeiten des Rentensystems auf eine persönlich-individuelle Ebene zu verschieben.
Volkswirtschaftlich nicht zu Ende gedacht
Wer – wie Tenhagen – negative volkswirtschaftliche Effekte beklagt, muss auch sehen:
Die Verfügbarkeit von Einkommen in der aktiven Lebensphase hat einen weit höheren Effekt auf die Binnenkonjunktur als ein späteres, ohnehin nur partielles „Nachholen“ in der Rentenphase.
Junge Familien haben die höchste marginale Konsumquote. Jeder Euro, der dort verfügbar ist, wirkt sofort konjunkturstützend. Ein Euro in 30 Jahren wirkt schwächer, weil er nicht mehr frei konsumierbar ist, sondern oft nur den Mindeststandard absichert.
Die Vorstellung, dies werde durch eine große Vollzeitwelle überkompensiert, ist ein theoretisches Modell – aber kein realistisches. Denn strukturell steht dieser Vollzeitwelle weit mehr entgegen als ein steuerlicher Anreiz:
- fehlende Ganztagsbetreuung,
- unflexible Arbeitszeiten,
- Pendelwege,
- Lohngefälle,
- Pflegeverantwortung,
- gesundheitliche Einschränkungen,
- Arbeitgeber, die Teilzeit nicht in Vollzeit umwandeln wollen oder können.
Die Vollzeitnorm ist ein politisches Wunschbild – kein volkswirtschaftlicher Mechanismus.
Humanismus heißt Wahlfreiheit – nicht Normierung
Ein humanistisches Verständnis von Freiheit umfasst auch die Freiheit, Erwerbs- und Familienarbeit so zu organisieren, wie es zur eigenen Lebenslage passt. Es respektiert pluralistische Lebensentwürfe und verzichtet darauf, sie moralisch zu bewerten.
Die aktuelle Debatte tut das Gegenteil. Sie setzt eine Vollzeitnorm, die als „Gerechtigkeit“ etikettiert wird, aber in Wahrheit eine Form von Lebensführungspolitik darstellt. Und sie ignoriert die realen Bedingungen, unter denen Familien leben: ungleiche Löhne, fehlende Betreuung, Pflegeverantwortung, gesundheitliche Einschränkungen, strukturelle Teilzeitfallen.
Eine liberale Position würde sagen: Der Staat hat nicht zu definieren, wie Familien ihre Erwerbsarbeit zu organisieren haben.
Diese Stimme fehlt derzeit.
Reform ja – aber ohne moralische Überformung
Wer das Ehegattensplitting reformieren will, soll das tun.
Aber bitte mit klaren Zielen, ehrlichen Begründungen und ohne die moralische Überformung, die derzeit die Debatte prägt.
Steuerpolitik ist kein Instrument zur Erziehung mündiger Menschen.
Und eine Gesellschaft, die pluralen Lebensentwürfen verpflichtet ist, sollte sich davor hüten, die Vollzeitnorm zur moralischen Leitlinie zu erheben.
Mein Grundsatzartikel zum Ehegattensplitting beim Humanistischen Pressedienst findet sich hier.
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