Es besteht genug Anlass, die im ersten Beitrag unter diesem Titel angedeutete methodische Schieflage des SPD-Vorstoßes ein wenig näher zu betrachten. Das soll im Nachfolgenden geschehen.
Das 400.000-Euro-Missverständnis

Ein zentraler Referenzwert des aktuellen SPD-Vorstoßes zur Erbschaftsbesteuerung verdient eine gesonderte Betrachtung. Die unter Berufung auf die Kreditanstalt für Wiederaufbau zitierte und methodisch grundgelegte Zahl eines „durchschnittlichen Unternehmensverkaufspreises“ von rund 400.000 Euro – bei der KfW tatsächlich 499.000 Euro – erweist sich bei näherem Hinsehen als hochproblematisch.
Erstens handelt es sich nicht um eine Preisstatistik realisierter Verkäufe, sondern um Verkaufserwartungen befragter Unternehmerinnen und Unternehmer. Erwartungen sind keine Marktpreise. Sie sind subjektiv, stimmungsabhängig, strategisch verzerrt und gerade in Nachfolgesituationen häufig defensiv formuliert. Sie eignen sich zur Beschreibung von Problemlagen – nicht zur Begründung steuerpolitischer Schwellenwerte.
Zweitens bezieht sich die zugrunde liegende Studie ausschließlich auf mittelständische Unternehmen. Große Unternehmensstrukturen, Konzerne, Holdings oder stark kapitalisierte Gesellschaften sind nicht Teil der Grundgesamtheit. Genau jene Vermögenskonzentrationen, um die es bei einer ernsthaften Erbschaftsbesteuerung geht, kommen in dieser Zahl schlicht nicht vor.
Drittens wird ausgerechnet das arithmetische Mittel kommuniziert – bei einer erkennbar schiefen Verteilung. Nach Angaben der KfW erwarten 27 Prozent der Befragten einen Verkaufserlös von mindestens einer Million Euro, während 73 Prozent darunter liegen. In einer solchen Verteilung ist der Durchschnitt keine „typische“ Größe, sondern ein statistisches Artefakt. Der Median wäre die einzig sinnvolle Kennzahl – wird aber nicht genannt.
Damit steht fest: Der Referenzwert, auf den sich die SPD implizit stützt, ist
– keine Marktgröße,
– keine repräsentative Unternehmensbewertung,
– keine belastbare Grundlage für Freibetragsdefinitionen.
Auf dieser Basis einen Freibetrag von fünf Millionen Euro als „maßvoll“ oder „zielgenau“ zu rechtfertigen, ist nicht nur verkürzt, sondern sachlich unhaltbar. Die Zahl verzwergt reale Unternehmenswerte, blendet große Vermögensstrukturen aus und ersetzt Analyse durch statistische Dekoration.
Das eigentlich Erstaunliche ist nicht, dass diese Zahl kritikwürdig ist. Erstaunlich ist, dass sie den Weg in eine zentrale steuerpolitische Argumentation gefunden hat. Wer so argumentiert, erzeugt nicht Klarheit, sondern Nebel – und beschädigt ein ohnehin sensibles Thema weiter.
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