Man kann Daniel Günther mögen oder ablehnen, seinen Vorschlag zur Social-Media-Nutzung unter 16 kritisch sehen oder begrüßen – das ist eine normale, demokratische Kontroverse. Was in den vergangenen Tagen um seinen Auftritt bei Markus Lanz geschah, ist jedoch von anderer Qualität. Es geht nicht um Streit in der Sache, sondern um eine Methode: Aus einer Aussage wird durch selektive Montage und suggestives Framing ein Vorwurf gebaut, der im politischen Raum dann als „Beleg“ zirkuliert. Dass dieser Vorwurf mit dem Original nur noch lose verwandt ist, wird zur Nebensache.

Ministerpräsident Günther bei Markus Lanz am 07.01.2026 – Screenshot: ZDF Mediathek

Der Vorgang ist deshalb so aufschlussreich, weil er zeigt, wie weit die öffentliche Debatte inzwischen in Richtung sekundärer Wirklichkeiten driftet – und wie gering die Schwelle geworden ist, bis solche Konstruktionen in den politischen Mainstream hineinreichen.

1. Die Technik: semantische Umcodierung statt Argument

Im Zentrum steht keine neue Information, sondern eine Umcodierung: Aus „Regulierung/Schutz Minderjähriger“ und „Umgang mit gezielter Desinformation“ wird „Zensur“ und „Verbot missliebiger Medien“. In den Reaktionen ist besonders auffällig, dass der Begriff Zensur nicht mehr als staatlicher Eingriff in publizistische Freiheit verstanden wird, sondern als moralisches Schlagwort: Zensur ist dann schlicht jede Infragestellung der eigenen Praxis. Der Begriff verliert seine juristische Kontur und wird zur politischen Sirene.

Gerade diese Entgleisung ist gefährlich, weil sie die Debatte nicht klärt, sondern vergiftet: Wer einmal „Zensur“ ruft, muss nichts mehr begründen. Das Wort erledigt die Arbeit für ihn.

2. Der Fall Günther: Manipulation wird zum Beweis der eigenen These

Bei Markus Lanz wurde dieser Mechanismus in Echtzeit sichtbar. Es wurde ein Ausschnitt – besser eine Montage – von Günthers Aussagen bei Lanz in die publizistische und politische Öffentlichkeit lanciert, der Günther als jemanden erscheinen ließ, der gegen Meinungsfreiheit agiere. Verpackt in einer Empörungswolke des Portals NIUS, das sich angesprochen fühlte – oder fühlen wollte. In einer Folgesendung von Lanz zeigte sich, dass Teile des politischen Personals diesen Ausschnitt unkritisch rezipiert und weitergetragen hatten, ohne die Originalstelle zu prüfen – bis Lanz die Differenz zum tatsächlichen Wortlaut herausarbeitete. (YouTube) Bei den so Aufgeklärten blieb allerdings alles diffus – statt eines „Da war ich falsch informiert – ich bitte um Entschuldigung“ hörte man verbeulte Worthülsen.

Das Erschreckende ist nicht, dass ein Medium manipulativ arbeitet – das ist unerquicklich, aber leider nicht neu. Erschreckend ist, dass daraus politische Anschlussfähigkeit entsteht: Der manipulative Ausschnitt wird zur Grundlage politischer Empörung, und der Moderator muss den Minimalstandard – „Haben Sie die Originalquelle gesehen?“ – erst wieder herstellen. (DIE WELT)

Der Vorgang ist zudem selbstreferenziell: Günther thematisiert die Gefährdung einer freiheitlichen Ordnung durch gezielte Falschinformation – und wird prompt durch gezielte Umdeutung als „Zensor“ markiert. Das ist nicht nur Ironie, sondern eine Art Strukturbeweis: Desinformation muss nicht „überzeugen“, sie muss nur andocken.

3. Warum der Angriff bemerkenswert ist: Zielwahl und Eskalationsstufe

Es ist kein Zufall, dass ausgerechnet Günther getroffen werden soll. Er gilt als konservativ-liberal, bürgerlich, besonnen – also als Person, die man schwerer in eine Extremismus-Schublade stecken kann. Wer ihn dennoch als Undemokraten brandmarkt, testet die Tragfähigkeit eines neuen Musters: Delegitimierung durch Umkehrung.

Das erinnert an die Kampagnenlogik um Frauke Brosius-Gersdorf: Auch dort wurde nicht argumentiert, sondern ein konstruiertes Narrativ zugespitzt, etikettiert, moralisch aufgeladen – bis hinein in seriöse Anschlussdebatten. (Deutschlandfunk)

Dass dieser Zusammenhang in der laufenden Berichterstattung nicht immer explizit markiert wird, ist selbst Teil des Problems: Kampagnen funktionieren nicht nur durch Inhalte, sondern durch Wiederholung von Methoden. Wer jedes Ereignis als Einzelfall behandelt, sieht die Serie nicht.

4. Das Resonanzproblem: kleines Portal, großer Hebel

Hinzu kommt ein struktureller Faktor, den man nicht unterschätzen sollte: Nischenportale können eine große Wirkung entfalten, wenn sie (a) professionell in die Aufmerksamkeitsökonomie einspeisen, (b) politisch gut vernetzt sind und (c) finanziell nicht an Markterfolg gebunden sind. Dass NIUS nach verbreiteter Berichterstattung wesentlich durch den Unternehmer Frank Gotthardt getragen wird und sich nicht primär über Abonnements refinanzieren muss, gehört zur Kontextanalyse. (Tagesspiegel)

Das ist kein Argument „gegen“ das Portal an sich – sondern eine Erklärung, warum die Frage „Aber wie viele Abonnenten haben die denn?“ ins Leere läuft. Einfluss entsteht nicht nur durch zählbare Reichweite, sondern durch Knotenpunkte: Wer Narrative liefert, die von politischen Akteuren aufgegriffen werden, multipliziert sich.

5. Was daraus folgt: Mindeststandards statt moralischer Aufgeregtheit

Die demokratische Antwort auf solche Mechanismen ist nicht Gegenempörung, sondern ein Minimum an Disziplin:

  1. Quellenpflicht: Wer schwere Vorwürfe erhebt, muss die Primärquelle geprüft haben.
  2. Begriffsdisziplin: „Zensur“ ist kein Stimmungswort, sondern eine harte Kategorie – und sie ist nicht jede Kritik.
  3. Amplifikationsverzicht: Wer manipulatives Material teilt, arbeitet (ungewollt) mit.
  4. Schnelle Korrektur: Irrtümer öffentlich anerkennen, statt sie aus Eitelkeit zu konservieren.

Dass Lanz die Desinformation in der Sendung konfrontativ sichtbar gemacht hat, war insofern verdienstvoll – auch wenn man sich manchmal eine noch schärfere Einhegung wünscht. (DIE WELT)

Schluss: Die eigentliche Zumutung liegt woanders

Der Fall Günther zeigt nicht primär, wie angriffslustig ein Portal ist, sondern wie fragil der politische Informationshaushalt geworden ist – bis hinein in etablierte Parteien. Die nächste Eskalationsstufe besteht nicht darin, dass Desinformation produziert wird, sondern darin, dass sie ohne großen Widerstand in reputationsfähige Kreise einwandert.

Wer die freiheitliche Ordnung schützen will, muss deshalb nicht nur Gesetze diskutieren. Er muss vor allem eines wieder einüben: den Unterschied zwischen Streit über Inhalte und Streit über Wirklichkeiten.


Postskriptum:
Unabhängig vom hier beschriebenen Vorgang ist die Frage, wie im Rahmen der Meinungsfreiheit mit bewusst und gezielt verbreiteten falschen Tatsachenbehauptungen umzugehen ist, die nicht nur individuelle Ehre, sondern auch öffentliche Sachverhalte betreffen, selbstverständlich legitim. Sie wird seit Jahren rechtspolitisch diskutiert, mit guten Gründen und ebenso guten Gegenargumenten. Bereits vor längerer Zeit hatte etwa Boris Pistorius entsprechende Überlegungen in die Debatte eingebracht; in einzelnen Staaten existieren hierfür inzwischen auch kodifizierte Regelungen.
Dass solche Fragen heikel sind und erhebliche Abgrenzungsprobleme aufwerfen, spricht nicht gegen ihre Erörterung – sondern dafür, sie nüchtern, rechtsstaatlich und ohne rhetorische Alarmismen zu führen.