Manchmal genügt ein Halbsatz, um eine leise Alarmglocke schrillen zu lassen. So geschehen im FAZ-Meinungsnewsletter von heute (26.09.2025), der nichts eigentlich Falsches enthält, aber im letzten Satz, wo von „Bewährungsproben“ im Zusammenhang mit Bundesverfassungsrichtern die Rede ist … Die Formulierung wirkt harmlos, fast beiläufig — und offenbart doch eine subtile Schräglage im Verständnis rechtsstaatlicher Institutionen.… Weiterlesen ...