Warum die neue Wehrpflicht verfassungsrechtlich scheitern dürfte

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Die politische Debatte über eine „neue Wehrpflicht“ wird seit Monaten mit großem rhetorischem Aufwand geführt – aber ohne die eine Voraussetzung, die das Grundgesetz zwingend verlangt: eine klare, überprüfbare Begründung dafür, wofür der Staat diese Menschen tatsächlich braucht. Dass diese Begründung bis heute fehlt, ist kein politisches Detail, sondern ein verfassungsrechtlicher Skandal.

Denn der Dienst an der Waffe ist im Grundgesetz kein beliebig einsetzbares Instrument staatlicher Gestaltung, sondern an eine strikte Zweckbindung geknüpft. Artikel 12a GG erlaubt Zwangsdienst nur, wenn er zur Verteidigung erforderlich ist. Diese Erforderlichkeit ist nicht politisch zu behaupten, sondern juristisch nachzuweisen.

1. Die alte Wehrpflicht: ein System am Rand der Verfassungsmäßigkeit

Schon die „alte“ Wehrpflicht geriet ab den 1990er‑Jahren in verfassungsrechtliches Fahrwasser. Die Bundeswehr wandelte sich zur Einsatzarmee, die Wehrpflichtigen wurden für Auslandseinsätze nicht benötigt, die Dienstzeit wurde immer kürzer, die Zahl der Einberufenen sank drastisch. Das Bundesverfassungsgericht hat damals unmissverständlich klargemacht:
Wenn Wehrpflichtige militärisch nicht mehr zwingend gebraucht werden, entfällt die verfassungsrechtliche Grundlage.

2011 zog die Bundesregierung selbst die Konsequenz: Sie setzte die Wehrpflicht aus, weil sie für die Einsatzfähigkeit der Bundeswehr nicht mehr notwendig war. Damit war die verfassungsrechtliche Begründung faktisch erloschen.

2. Die neue Wehrpflicht: dieselben Probleme, nur verschärft

Heute soll die Wehrpflicht wieder eingeführt werden – aber ohne jede Klärung der zentralen Frage:
Welche notwendige militärische Fähigkeit entsteht durch Grundwehrdienstleistende in sechs oder neun Monaten?

Die Antwort ist bis heute nicht gegeben. Ich habe jedenfalls nirgends eine gefunden. Und sie ist auch schwer zu geben, denn:

  • moderne Waffensysteme sind für Kurzzeitsoldaten kaum beherrschbar
  • die Ausbildungskapazitäten der Bundeswehr sind bereits überlastet
  • die Truppe leidet unter Personalmangel bei Ausbildern, nicht bei Rekruten
  • die Einsatzrealität erfordert Professionalität, nicht Fluktuation
  • die Dienstzeit ist zu kurz, um Einsatzreife zu erzeugen

Damit fehlt der neue Wehrpflicht exakt jene militärische Funktion, die das Grundgesetz zwingend voraussetzt.

3. Verfassungsrechtliche Konsequenz: ein Wehrdienst ohne Zweck ist unzulässig

Das Bundesverfassungsgericht würde dieselben Fragen stellen wie damals – nur schärfer:

  • Welche konkreten Aufgaben sollen Wehrpflichtige übernehmen?
  • Warum sind diese Aufgaben unverzichtbar?
  • Warum können sie nicht durch Berufs- und Zeitsoldaten erfüllt werden?
  • Wie wird die Einsatzfähigkeit durch Wehrpflichtige tatsächlich gesteigert?

Solange diese Fragen unbeantwortet bleiben, ist die neue Wehrpflicht verfassungsrechtlich nicht haltbar. Ein Wehrdienst, der primär symbolisch, gesellschaftspolitisch oder innenpolitisch motiviert ist, ist vom Grundgesetz nicht gedeckt.

4. Der politische und außenpolitische Schaden wäre immens

Die Bundesregierung riskiert nicht nur ein juristisches Scheitern, sondern einen sicherheitspolitischen Flurschaden von historischem Ausmaß.

Was wäre, wenn die neue Wehrpflicht eingeführt würde – und das Bundesverfassungsgericht sie kassiert?

  • Die Glaubwürdigkeit deutscher Verteidigungspolitik wäre schwer beschädigt
  • Die Bündnispartner würden an der strategischen Verlässlichkeit Deutschlands zweifeln
  • Gegner würden das Urteil als Zeichen politischer Schwäche interpretieren
  • Die innenpolitische Debatte würde weiter polarisiert

Man muss sich nicht viel Fantasie erlauben, um sich auszumalen, wie autoritäre Akteure auf ein solches Scheitern reagieren würden. Es wäre ein Signal der Desorganisation – und damit ein strategisches Risiko.

5. Warum kommen England und Frankreich ohne Wehrpflicht aus?

Die Antwort ist einfach:
Weil sie ihre Streitkräfte über Jahrzehnte professionell aufgebaut und finanziert haben.

Beide Länder verfügen über:

  • stabile Berufsarmeen
  • klare strategische Zielsetzungen
  • langfristige Personalplanung
  • robuste Reservekonzepte
  • politische Kontinuität in der Verteidigungspolitik

Deutschland hingegen hat über Jahrzehnte:

  • Personal abgebaut
  • Strukturen ausgedünnt
  • Ausbildungskapazitäten reduziert
  • Material vernachlässigt
  • strategische Planung vermieden

Die neue Wehrpflicht soll offensichtlich diese Versäumnisse kaschieren – aber sie ist dafür völlig ungeeignet. Man kann strukturelle Unterfinanzierung und politisches Wegducken nicht durch Zwangsdienst kompensieren.

6. Die ehrliche Diagnose

Die neue Wehrpflicht ist kein sicherheitspolitisches Konzept, sondern ein politisches Ersatzritual. Sie soll Handlungsfähigkeit suggerieren, wo in Wahrheit strategische Planung fehlt. Doch das Grundgesetz lässt solche Ersatzhandlungen nicht zu.

Ein Wehrdienst ohne klaren militärischen Zweck ist verfassungswidrig.
Ein Wehrdienst, der eingeführt und dann vom Bundesverfassungsgericht aufgehoben würde, wäre politisch verheerend.
Ein Wehrdienst, der Versäumnisse kaschieren soll, ist sicherheitspolitisch wirkungslos.

Dass der Verteidigungsminister hohe Popularitätswerte hat, weil er als jemand gilt, der „anpackt“, ist ein Symptom für ein tieferes Problem:

  • Die Öffentlichkeit hinterfragt Aktivismus nicht auf rechtsstaatliche Konformität
  • Politische Entschlossenheit ersetzt verfassungsrechtliche Begründung
  • Symbolische Maßnahmen werden als Stärke wahrgenommen
  • Komplexe juristische Fragen werden als „Bedenkenträgerei“ abgetan

Das ist gefährlich.
Denn der Rechtsstaat lebt nicht von „Anpackern“, sondern von Begründern.

Deutschland braucht keine neue Wehrpflicht, so lange die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen dafür nicht klar und nachvollziehbar dargelegt sind.
Deutschland braucht eine neue Ernsthaftigkeit bei politischen Projekten.