Die Bayerische Landesverfassung: Perle der Sozialstaatlichkeit (Microsoft Copilot)

Artikel 168 Absatz 2: „Arbeitsloses Einkommen arbeitsfähiger Personen wird nach Maßgabe der Gesetze mit Sondersteuern belegt.“

Artikel 123 Absatz 3: „Die Erbschaftssteuer dient auch dem Zwecke, die Ansammlung von Riesenvermögen in den Händen einzelner zu verhindern.“

Artikel 161 Absatz 2: „Steigerungen des Bodenwertes, die ohne besonderen Arbeits- oder Kapitalaufwand des Eigentümers entstehen, sind für die Allgemeinheit nutzbar zu machen.“

Artikel 151: „Die gesamte wirtschaftliche Tätigkeit dient dem Gemeinwohl“ und „die wirtschaftliche Freiheit des Einzelnen findet ihre Grenze in der Rücksicht auf den Nächsten.“

Man sollte viel mehr in die Rechtsgrundlagen unserer republikanischen Gemeinschaft schauen als auf das Gerede von Politlobbyisten wie dem des bayerischen Ministerpräsidenten hören, der offensichtlich seine eigene Landesverfassung nicht kennt.

Wer hätte gedacht, dass das Gemeinwohlprinzip des Grundgesetzes in der Bayerischen Landesverfassung derart deutlich konkretisiert wird? Chapeau an Prof. Heribert Prantl und seinen immer lesenswerten Sonntagsnewsletter, dem ich diese Informationen verdanke.