
Die Homöopathie muss vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH). Jedenfalls nach den Maßstäben, die dieser gerade erst in Sachen Grüne Gentechnik für die Frage angelegt hat, ob und wie das “Vorsorgeprinzip” in Anbetracht möglicher Risiken angewandt werden muss (d.h. der Staat zu Regulierungen verpflichtet werden kann).
Der EuGH hat sich dabei zu einer Art “bedingungslosem Vorsorgeprinzip” in Sinne von Verbraucher- und Umweltschutz bekannt.… Weiterlesen ...








