
Das “Gutmenschentum” der “Homöopathen ohne Grenzen” (eine einigermaßen unverschämte Okkupation des guten Namens der “Ärzte ohne Grenzen”) stieß bekanntlich vor nicht allzu langer Zeit sogar in Westafrika auf kritischen Verstand, weshalb sie dort mit ihrem Ansinnen, Ebola mit Homöopathie behandeln zu wollen, gleich wieder auf den nächsten Seelenverkäufer in Richtung Europa verfrachtet wurden. Was diese Truppe von weiteren Aktivitäten nicht abhält (wer hätte das auch erwartet…). Und zwar vor Ort. Auch hier unter dem Etikett humanitärer Hilfe.
Unter der Flagge Homöopathie für Flüchtlinge in Deutschland bewerben die “Homöopathen ohne Grenzen” zusammen mit der Initiative “Homöopathie in Aktion” ein Netzwerk von Homöopathieangeboten, bundesweit, für die “Behandlung von Geflüchteten”.
Eine ähnliche Aktion des Projekts “Asyl Fürstenfeldbruck”, einer verdienstvollen Initiative vor Ort, ist dem Autor dieser Zeilen schon vor einiger Zeit bekannt geworden. Hier hat sich eine Homöopathin “ohne Grenzen” der Initiative angeboten und “behandelt” dort ebenfalls traumatisierte Flüchtlinge – vor dem Hintergrund des guten Namens von “Asyl Fürstenfeldbruck”. Leider hatte eine direkte Intervention dort keinerlei Reaktion zur Folge.
Auch die Süddeutsche Zeitung berichtete Anfang dieses Monats über ein Angebot homöopathischer Behandlungen für Flüchtlinge im Raum München.
Woraus gefolgert werden darf, dass es hier nicht nur um Einzelfälle geht.
Ganz abgesehen von allen bekannten Argumenten contra Homöopathie im Hinblick auf Unwirksamkeit, fehlende Evidenz et. al.:
Ergibt sich hier nicht ganz konkret ein ethisches Problem? Das sich auch -einmal mehr- an die Politik adressiert? Fakt ist: Hilfsbedürftige Menschen, die nun wirklich nicht als “mündige Patienten” angesehen werden können, werden für homöopathische “Methoden” regelrecht akquiriert. Menschen, die in aller Regel schwere Traumaschäden zu verarbeiten haben – was durchaus wohl auch im Vordergrund all dieser “homöopathischen Initiativen” steht. Um Husten, Schnupfen, Heiserkeit dürfte es hier kaum gehen. Keine Frage: All diese Menschen psychologisch und psychotherapeutisch fachgerecht zu versorgen, ist eine fast unlösbare Aufgabe. Aber das Angebot einer Scheintherapie kann doch wohl keine Lösung sein! Bei traumatisierten Menschen, oft Kindern?
Abgesehen von der ethischen Unvertretbarkeit -gerade unter diesen Umständen-, eine unwirksame Methode anzubieten: Sicher wird sich der eine oder andere vordergründige “Erfolg” einstellen, gerade wegen der psychologisch besetzten Gesamtsituation. Aber eine nicht fachgerechte Behandlung psychischer Störungen, zumal von Gewalttraumata, löst nie das Problem. Weder wird nachhaltig etwas für den Patienten getan, noch gewinnt man Erkenntnisse über eventuelle Fremd- oder Eigengefährdungen aufgrund der psychischen Störung. Wir erinnern uns, unseligen Angedenkens, der Behandlung des Attentäters von Ansbach mit einer völlig unzulänglichen “Therapie” – hier durch einen Heilpraktiker, einen laut Gesetz gar “Ausübenden der Heilkunde”. Auch hierhin gehört meiner Meinung nach der Fall aus dem Beitrag von Spiegel.TV Wissen, bei dem ein höchstwahrscheinlich traumatisch-psychosomatisch erkranktes Kind rein homöopathisch-symptomatisch per Phosporicum-Globuli “behandelt” wurde.
Ich muss leider zugeben, dass ich ebenso verzweifelt wie hilflos vor dieser Geschichte stehe. Es dürfte kaum eine rechtliche Handhabe geben, dies hier zu unterbinden. Und warum nicht? Weil die Homöopathie durch den unsäglichen Binnenkonsens von der Politik “geadelt” wurde. Und weil ja laut Bundesgesundheitsministerium “in einem durch Freiberuflichkeit, Selbstverwaltung und Pluralität geprägten Gesundheitswesen” die Bewertung von Behandlungsmethoden “nicht in der Zuständigkeit des Ministeriums, sondern bei den dieses Gesundheitswesen repräsentierenden Institutionen und Einrichtungen liege”.
Was uns offenbar von den Staaten Westafrikas unterscheidet.
Es ist zum schreiend Weglaufen.
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