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Jetzt weiß ich, was Alternativmedizin ist:

http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/england-diabetikerin-stirbt-nach-chinesischer-pruegeltherapie-a-1121182.html

Leider nicht kommentierbar. Deshalb vielleicht auf diesem Wege die Bitte an den Spiegel, künftig das Wort “Alternativmedizin” zu vermeiden und in derartigen Zusammenhängen nur noch von “Pseudomedizin” (oder von Kriminalfällen) zu sprechen.

Der Duden gibt folgende Bedeutungen für “alternativ” an:

freie, aber unabdingbare Entscheidung zwischen zwei Möglichkeiten; das Entweder-oder;
zweite, andere Möglichkeit; Möglichkeit des Wählens zwischen zwei oder mehreren Dingen

Alternativ in unseren Fällen also die Wahl zwischen bewährter medizinischer Behandlung andererseits, von der schon Millionen profitiert haben, und völlig ungewisser, nicht beurteilbarer Methoden, die zudem richtig teuer sind, auf der anderen Seite. Als Ausdruck des Menschenrechts, die Freiheit zur Entscheidung für den eigenen Untergang treffen zu dürfen.

Ich vergaß – in Deutschland ja seit einiger Zeit durch § 217 StGB ziemlich eingeschränkt (seit 2020 obsolet, dem Bundesverfassungsgericht sei Dank). Aber nicht bei der Inanspruchnahme von Scharlatanerie jeder Art. Da fällt mir ein – könnte man diese Leute nicht im Bedarfsfall nach § 217 StGB in Deutschland wegen geschäftsmäßiger Beihilfe zum Suizid belangen?

Um jedem Vorwurf der Unvergleichbarkeit mit der Geschichte im Link vorzubeugen: Der Unterschied ist gradueller Art. Im Falle homöopathischer oder heilpraktischer “Behandlung” ernster Erkrankungen sind diese potenziell genauso gefährlich.

Demnächst an dieser Stelle wieder längere Beiträge von mir. Vielleicht auch mal zu der Frage, was Menschen dazu bringt, sich freiwillig in solche “Alternativen” zu begeben.


Nachtrag, auf Anregung einer treuen Leserin:

Klopftherapie in allen erdenklichen Formen, mit oder ohne Bezug fernöstliche Weisheiten, ist im Programm jedes besseren Heilpraktikers gleich um die Ecke. Deshalb kriegt dieser Beitrag auch noch einen Tag zum Begriff “Heilpraktiker”. Passt ja zu meinen sonstigen Auslassungen zu diesem Spezialthema.

Wie man sich eine Privatwissenschaft mit dem Anspruch auf Gültigkeit (wg. tiefer eigener Überzeugung) selbst zurechtlegen und das auch noch in einem Journal eines wissenschaftlichen Fachverlages zur Veröffentlichung bringen kann, zeigt dieser Beitrag („Klopfen gegen die Angst“) in der „Deutschen Heilpraktiker Zeitschrift“ aus dem Jahre 2020.