Wer ist ihnen nicht schon einmal begegnet, den IGeL-Angeboten in der Arztpraxis, den „individuellen Gesundheitsleistungen“, deren augenfälligster Aspekt erst einmal ist, dass man sie aus eigener Tasche bezahlen darf?
Zu diesem Thema überraschte kürzlich der Medizinische Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS) mit einer sehr deutlichen Pressemitteilung [1] zu seinem „IGeL-Report 2018“. Dort heißt es u.a.:
„Jeder Zweite bekommt beim Arztbesuch Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) angeboten, die privat zu bezahlen sind. Der IGeL-Monitor hat in einer repräsentativen Umfrage erstmals die Top 10 der meistverkauften IGeL ermittelt. Fazit: In den Praxen werden häufig Früherkennungsuntersuchungen wie Ultraschall, Augeninnendruckmessung und Ähnliches verkauft. Viele der Topseller widersprechen Empfehlungen medizinischer Fachverbände, weil ihr Schaden den Nutzen überwiegt.“
Harte Worte, die aber durch die Erhebungen des „IGeL“-Monitors [2] belegt werden, einer Einrichtung des MDS, der die in Arztpraxen angebotenen IGeL-Leistungen mit den Leitlinien der medizinischen Fachverbände abgleicht und die Maßstäbe der evidenzbasierten Medizin zugrunde legt. Das sind Fakten, die auch von den natürlich sofort erschallenden Gegenvorstellungen von Ärzteseite nicht ausgehebelt werden können.
Das Fazit des Geschäftsführers des MDS, Dr. Peter Pick, fällt demgemäß ebenso vernichtend wie deutlich aus:
„Unser Fazit ist: Die IGeL-Angebote orientieren sich nicht am nachgewiesenen medizinischen Nutzen, sondern an den Vorlieben einzelner Arztgruppen und an den Umsatzinteressen der Praxen. Zum Teil werden Patienten unter Druck gesetzt, damit sie solche Leistungen annehmen. Das ist nicht hinnehmbar.“
Der Projektleiter des IGeL-Monitors, Dr. Christian Weymayr, wird gar mit der Anmerkung zitiert, dass mehr als jeder dritte Patient angegeben habe, dass er sich bedrängt oder unter Druck gesetzt fühlte, was sich auch in den Zuschriften an den IGeL-Monitor bestätige.
Und schon sind wir mittendrin in einem Konglomerat von Interessen, von Evidenz und fehlender Evidenz, von Problemen im Leistungskatalog der Kassen und Problemen beim IGeL-Katalog der Ärzte.
Verwerfungen gibt es schließlich keineswegs nur auf einer Seite. Vielmehr zeigt die längerfristige Betrachtung, dass es durchaus “Positionswechsel” zwischen IGeL und erstattungsfähigen Leistungen gab; immer wieder wurden IGeL-Leistungen einmal zu Regelleistungen der Kassen nach Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses. Ob der IGeL-Monitor wirklich immer dem Anspruch gerecht wird, nach der aktuellen Evidenzbasierung und den Leitlinien der Ärztegesellschaften zu urteilen, sei auch dahingestellt. Wir sehen hier eine typische “Gemengelage”, die zudem in ständiger Bewegung begriffen ist.
Um aber auf das eigentliche Thema der IGeL-Leistungen zurückzukommen: Es geht mir hier nicht um die Lösung dieses gordischen Knotens, sondern um einen aus meiner Sicht bislang zu kurz gekommenen Gesichtspunkt: Nämlich, dass mit IGeL den Patienten auch suggeriert wird, die Versorgung durch die gesetzliche Krankenkasse sei lückenhaft, minderwertig, sei Arme-Leute-Medizin und man werde für seine hohen Beiträge mit Minimalversorgung abgespeist. Diese Haltung hört man ohnehin schon allzu oft. Natürlich ist es nicht die Intention von IGeL, aber diese Schlussfolgerung liegt nahe – und wird auch gezogen.
Man mag über das deutsche Gesundheitssystem nun denken was man will, aber Tatsache ist, dass es eines der weltbesten ist. Vor allem deshalb, weil es keinerlei Unterschiede beim Zugang zu den zugelassenen Behandlungen macht. Ob es ein Antibiotikum gegen eine akute Infektion ist oder die Behandlung eines chronischen Diabetes, ein Transplantationseingriff oder die kurative Behandlung einer Hepatitis C (das gibt es inzwischen) – jeder hat ungeachtet seiner persönlichen Verhältnisse gleichermaßen Zugang dazu. Wenn – aus teils nicht medizinisch begründbaren Aspekten heraus – Einschränkungen gemacht werden (müssen), dann betreffen sie eben auch gleichermaßen alle Versicherten und verwirklichen damit immerhin auch das Solidarprinzip. Dass dies durch Fehlanreize wie IGeL aus dem Blickfeld der Patienten rückt, ist allein schon ein Grund, um über die Zukunft dieses Systems ärztlicher Zusatzangebote nachzudenken. Das Vertrauen der Patienten und Versicherten nicht nur in die Ärzte, sondern auch in das Gesundheitswesen selbst ist von elementarer Wichtigkeit.
Die “Botschaft” an die Patienten, um die es mir hier geht, wird auch noch durch andere Gesichtspunkte verkompliziert. Leistungsausschlüsse der GKV, die allein wirtschaftlichen Überlegungen geschuldet sind – wie Nichterstattung von leitliniengerechten, jedoch nicht verschreibungspflichtigen Medikamenten oder der Erstattung für Sehhilfen – haben eben nichts mit medizinfachlichen Gesichtspunkten zu tun und sind denn auch Gegenstand ständigen Ärgernisses bei den Versicherten. Es sind – Rationierungen in einem Mangelsystem, nichts anderes. Andererseits gibt es – Leser meines Blogs ahnen natürlich, was jetzt kommt – Erstattungen für Dinge wie Homöopathie und Anthroposophie, innerhalb der Satzungsleistungen auch für andere Dinge, die keinesfalls dort hingehören, da ihnen die Evidenz schlicht fehlt. Für Satzungsleistungen insgesamt wurden nach den letzten Zahlen von den Krankenkassen immerhin 1,5 Mrd. Euro (2016) aufgewendet [3]. Da wiederum trifft die vom Bundesversicherungsamt an den Kassen hierzu geübte Kritik eben auch völlig zu – und ist inhaltlich doch gar nicht groß etwas anderes als die Kritik des MDS an IGeL. Oder soll die Kritik der Kassen an IGeL womöglich von der Kritik des Bundesversicherungsamtes an ihren Satzungsleistungen ablenken?
Die Frage sei erlaubt, ob IGeL nicht Fehlanreize auf allen Seiten setzt bzw. Schlussfolgerungen impliziert, die vor allem auf Patientenseite nicht gewollt und nicht wünschenswert sind. Dass wirtschaftliche Gesichtspunkte einen niedergelassenen Arzt nicht dazu nötigen dürfen, einen derartigen Bauchladen anzubieten, sollte selbstverständlich sein. Die Gemengelage Kassenleistungen / IGeL-Zusatzangebote enthält – darauf möchte ich hier nur hinweisen – einiges an Sand im Getriebe. Eine Frontstellung deswegen zwischen den GKV-Kassen und den Ärzteverbänden ist das Letzte, was man sich wünschen würde. Die Gesundheitspolitik muss sich des Puzzles aber einmal annehmen – als Teil auf einem Weg zu einer besseren Medizin.
Die Homöopathieanhänger finden nichts dabei, einer Methode das Wort zu reden, die sich in ihrem eigenen Alltag ständig selbst widerlegt. Eine erstaunliche Form von Glaubensfestigkeit.
Häufig weisen Kritiker darauf hin, dass Homöopathie als Methode vor allem deshalb schon a priori obsolet sei, weil ihre Grundlagen gegen naturgesetzliche Gegebenheiten, gegen wissenschaftlich erstklassig abgesicherte Erkenntnisse verstoßen, die sich täglich, stündlich, sekündlich in unser aller Alltag manifestieren – nur für die Homöopathie jedoch suspendiert sein sollen. Häufig kommt die Frage nach genauerer Erläuterung dieser Position. Wir wollen es im Folgenden versuchen.
Hat Tante Jutta mal wieder den Kaffee zu stark für Oma Hilde gekocht, holt man heißes Wasser und gibt es für die Oma zum Kaffee dazu. Oma ist gerettet!
Nimmt ein 90 kg-Mann eine Ibuprofen-Tablette mit 200 mg Wirkstoff, weil er unangenehme Kopfschmerzen hat, wird er keine Wirkung feststellen, weil die Wirkstoffmenge einfach nicht ausreicht. Also nimmt er sinnvollerweise noch eine.
Was sollen nun diese Trivia in unserem Zusammenhang, wird man fragen. Eben – Trivia! Offenbar sind einem solche Selbstverständlichkeiten gar nicht recht präsent, wenn man geneigt ist, den Lehren der Homöopathie ein offenes Ohr zu schenken. Denn: Nach der Lehre der Homöopathie entsteht beim Verdünnen und Verschütteln eines Ausgangsstoffes ein „Mehr“, das nicht exakt definiert ist, von Hahnemann als „geistige Arzneikraft“ benannt, von seinen heutigen Exegeten meist als „Energie“ oder „Information“, allerdings keineswegs in der wissenschaftlichen Bedeutung dieser Begriffe (eine bekannte pseudomedizinische Spezialität, die Differenz zwischen Sagen und Meinen). Aber ein „Mehr“ soll entstehen – und an „Stärke“ sogar noch mit jedem Verdünnungs- und Verschüttelungsschritt zunehmen – siehe Omas Kaffee. Zugleich soll eine Niederpotenz, die noch „viel“ vom (angeblichen) Wirkstoff enthalten kann, „zu schwach“ sein. Siehe unseren 90 kg-Mann.
Dies führt dazu, dass der klassische Homöopath eine tiefe Ehrfurcht vor homöopathischen Hochpotenzen hat, denen nach der Lehre eine gewaltige Kraft innewohnen müsste, geeignet, Kranke nachhaltig zu kurieren, aber gleichzeitig Gesunde mit eben den Symptomen zu versehen, die beim Kranken geheilt werden sollen. Dies zu widerlegen, als blanken Unsinn zu entlarven, ist Sinn und Ziel der bekannten 10^23-Aktionen der Homöopathiekritiker (nach der Verdünnung in der 23. Zehnerpotenz fällt der Wahrscheinlichkeitswert für die Anwesenheit eines Moleküls der Ursubstanz statistisch unter Eins). Homöopathen bezeichnen diese „Selbstversuche“ als blanken Unsinn, begründet mit unterschiedlichen homöopathischen Spitzfindigkeiten, es bleibt jedoch der Umstand, dass diese Mittel erhebliche Wirkungen auf die Probanden haben müssten.
Aber zurück zu den Grundlagen.
Weniger wird zu irgendeinem „Mehr“ – dieses faktisch Wenige soll wiederum „stärker“ beim Kranken wirken als um etliche Zehner- oder gar Hunderterpotenzen geringer verdünnte Vorstufen des Mittels? Offensichtlich unvereinbar mit dem Fall unseres Kopfschmerzpatienten und dem von Oma Hildes Kaffeetasse. Fragen wir doch mal ganz naiv nach bei den Homöopathen, was sie dazu zu sagen haben.
Nun, dann wird – wenn überhaupt – in aller Regel damit geantwortet, dass all dies ja „nur für die Homöopathie“ gelte. Nun möge man einmal erklären, bitte, wieso ausgerechnet für die Homöopathie andere Naturgesetze gelten sollen als am Kaffeetisch, in der Spülmaschine, in industriell-chemischen Prozessen, bei der Einnahme von pharmazeutischen Arzneimitteln oder gar Toxinen? Das ist gelebte Irrationalität, das partielle Außerkraftsetzen der naturgesetzlichen Grundlagen unzähliger Alltagsvorgänge durch höhere Mächte. Gesetzlich geschützt und beglaubigt durch Paragraf 38 des deutschen Arzneimittelgesetzes, der den Wunderglauben in der Tat als solchen bekräftigt, indem er Homöopathika von wissenschaftlichen Beweisführungen zu ihrer Wirksamkeit suspendiert und sie gleichwohl als Arzneimittel in den Markt gelangen lässt.
Und im Detail weitergeführt: Jedes Lösungsmittel zur Herstellung homöopathischer Mittel (Laborwasser, Reinzucker zum Verreiben, Laboralkohol) enthält Verunreinigungen mit allen möglichen Stoffen, die homöopathischen Potenzierungen zwischen D4 und D8 entsprechen. Nach dem amtlichen „Homöopathischen Arzneibuch“ darf der Verdunstungsrückstand an Feststoffen bei Laborwasser 1 mg auf 100 ml betragen, was D5 entspricht. Schlichtes Leitungswasser entspricht z.B. vom Gehalt an Arsen ziemlich exakt dem homöopathischen Mittel Arsenicum album in der Potenz D8, ohne dass dies physiologische Wirkungen auslöst – auch dauerhaft nicht.
Woher „weiß“ denn nun das Mittel, das der Homöopath als Ausgangsstoff ausersehen hat, dass es, und NUR es, sich in den Verdünnungsschritten „weiterpotenzieren“, „stärker“ werden soll? Und das soll nun auch noch gegenüber den Stoffen gelten wie dem genannten Arsen, die sich in gewisser Menge bereits im Lösungsmittel befanden? Diese Anteile sollen nun, obwohl chemisch identisch mit den vom Homöopathen „eingebrachten“ Molekülen, nicht an der wundersamen Metamorphose des Arsens zu einer starken „geistigen Arzneikraft“ teilhaben? Wobei beim Alkohol als Lösungsmittel noch eine Rolle spielen müsste, ob er seine Herstellung der Destillation aus Kartoffeln, Rüben, Trauben, Mais oder Zuckerrohr verdankt, was jeweils andere Reststoffe hinterlässt? Beim Laboralkohol beträgt der zulässige Verdampfungsrückstand 2,5 mg auf 100 ml, dazu kommen noch die flüchtigen Fremdstoffe – das zusammen entspricht einer homöopathischen Potenz von noch unter D4, also einer ausgesprochenen homöopathischen Niederpotenz. Und damit will man abermillionenfach größere Verdünnungen herstellen? Ab D8 bringt man ersichtlich – immer wieder nur mit dem Lösungsmittel auf Wasserbasis neue D8-Dilutionen ein und verdünnt nicht einmal mehr … .
Dies ist – unmöglich. Spätestens hier zerschellt der ständige Einwand der Homöopathen, „die Wissenschaft“ sei „noch nicht so weit“, Homöopathie zu verstehen. O nein! Die Wissenschaft weiß sehr gut und mit hinreichender Gewissheit, dass die Homöopathie nicht bewiesen werden wird. Denn entweder wäre sie im buchstäblichen Sinne ein Wunder, eine selektive Außerkraftsetzung naturgesetzlicher Gegebenheiten (ist sie nicht, weil sie schon an allen Beweisversuchen für eine Wirksamkeit gescheitert ist, es gibt also gar kein zu erklärendes Phänomen) oder unser biologisches, physikalisches, chemisches Wissen wäre in vielfacher Hinsicht krass falsch oder mindestens massiv unvollständig.
Letzteres würde dann aber nicht nur einfach eine Integration der Homöopathie in den Wissenschaftskanon bedeuten, so einfach ist das nicht. Es würde gleichzeitig erfordern, alle die Bereiche, die bislang als widersprüchlich ausgemacht wurden, in Biologie, Physik, Chemie durch andere, ebenso logisch konsistente neue Erklärungsmodelle zu ersetzen, die mit der Homöopathie und mit unseren Alltagserfahrungen gleichzeitig vereinbar wären. Ich erlaube mir an dieser Stelle nochmals das Statement, auch und gerade aus der Sicht von jemandem, der im Popperschen Sinne die Begrenzheit menschlicher Erkenntnisfähigkeit in der Empirie (wegen des unlösbaren Induktionsproblems) anerkennt. Dies IST unmöglich (es ist ja kein emprischer Befund, sondern ein logisch aus Axiomen abgeleiteter). Hinweis am Rande: Es ist auch in der Empirie nicht eigentlich „unmöglich“, die „Wahrheit“ (besser: die ganze Realität) aufzuspüren. Nur können wir nicht wirklich wissen, ob und wann dies der Fall ist.
Von der Wissenschaftslogik noch einmal zu einigen Details der konkreten Unvereinbarkeit homöopathischer Grundannahmen mit naturgesetzlichen Axiomen.
Die Homöopathen können nicht erklären, WAS denn nun dasjenige sein soll, was als „verstärktes“ Agens am Ende bei der homöopathischen Potenzierung (aka Verdünnung) herauskommen soll. Hahnemann bezeichnete dies als „geistige Arzneikraft“ und wollte dies durchaus immateriell verstanden wissen. Übrigens glaubte er den ultimativen Beweis für die Immaterialität seiner Arzneikraft gefunden zu haben, als er auch noch dem „Magnetstab“ homöopathische Heilkraft zusprach. Er war sehr beeindruckt von Franz Anton Mesmer, dem Suggestivheiler par excellence, dem die Psychosomatik-Forschung noch heute einiges verdankt. Hahnemann nun dachte den “Magnetismus” Mesmers (der natürlich auch bei diesem keine Rolle bei seinen Heilerfolgen spielte) in seine homöopathischen Kategorien um und glaubte damit, gegen die schon damals zahlreich gegen ihn auftretenden „Atomisten“ (im heutigen Duktus der Verteidiger der Homöopathie sind das die „reduktionistischen Materialisten“) triumphieren zu können:
Atomist! dich für weise in deiner Beschränktheit dünkender Atomist! sage an, welcher wägbare Magnettheil drang da in den Körper, um jene, oft ungeheuern Veränderungen in seinem Befinden zu veranstalten? Ist ein Centilliontel eines Grans (ein Gran-Bruch, welcher 600 Ziffern zum Nenner hat) nicht noch unendlich zu schwer für den ganz unwägbaren Theil, für die Art Geist, der aus dem Magnetstabe in diesen lebenden Körper einfloss? … (Hahnemann, Reine Arzneimittellehre, 2. Auflage, II. Teil, S. 212).
Dies nur zur Illustration der damaligen Gedankengänge, die durch unser heute weit differenzierteres Wissen obsolet geworden sind. Homöopathen ist Hahnemanns Gleichsetzung des „Geistes aus dem Magnetstabe“ mit der arzneilichen Wirkung konkreter Stoffe allerdings recht peinlich – man hört so gut wie nie davon in ihren Kreisen und in ihren Fortbildungen, es ist ja in der Tat ein Punkt, der Zweifel an der Arzneimittellehre Homöopathie wecken könnte. Steht ja auch weit hinten in Hahnemanns „Organon der Heilkunst“, so weit liest ja eh keiner, ganz zu schweigen von der „Reinen Arzneimittellehre“ … außer den Kritikern. Obwohl – es gibt ja heute auch Mittel auf der Grundlage von Mondschein, Erdstrahlung etc. pp. …
Wir erwähnten eben schon die berühmte 23. Zehnerpotenz als Grenze für einen letzten Gehalt an Wirkstoffmolekülen. Dieser Wert bestimmt sich nach der Avogadro-Konstante, die die Teilchenzahl in einem Mol einer Substanz angibt (welche Masse ein Mol bei gleich definierter Teilchenzahl hat, bestimmt sich nach dem Atomgewicht der jeweiligen Substanz). Das ist eine Konstante von n = 6,022 x 10 hoch 23. Bei homöopathischer „Potenzierung“ in Zehnerschritten (D-Potenzen) fällt nach der 23. Verdünnungsstufe von einem Mol der Ausgangssubstanz die Wahrscheinlichkeit der Anwesenheit eines Ursubstanz-Moleküls in der erreichten Lösung unter einen Wert von 1 (Avogadro-Grenze) und weiter asymptotisch gegen null. Dies sind statistisch zu verstehende Werte, eine faktische Freiheit von Restmolekülen der Ursubstanz kann in der Praxis aufgrund verschiedener Umstände bereits viel eher gegeben sein. Welcher Verdünnungsschritt genau bei welchem Stoff nun die Avogadrogrenze „erreicht“, ist abhängig von der Teilchenzahl der Ursubstanz/Urtinktur und der molaren Masse des verwendeten Stoffs, aber die sich vom Idealfall von genau einem Mol Ursubstanz zu Beginn der Potenzierung ergebenden Abweichungen sind nicht gravierend und stellen das Prinzip nicht in Frage, wie die Homöopedia erklärt.
Es sei hier schon angemerkt, dass dies nicht mit der Grenze einer denkbaren pharmakologischen Wirksamkeit einer homöopathischen Potenz identisch ist; diese wird weit früher erreicht (wir kommen unten darauf zurück). Was die Homöopathen denn nun genau im Potenzierungsvorgang sehen, bleibt stets schwammig. Mal ist es doch etwas Materielles, mal Energie, mal Information, mal soll der Träger ein (vielfach widerlegtes) „Wassergedächtnis“ sein, mal müssen die „Erkenntnisse der Quantenphysik“ herhalten. Definiert oder gar nachvollziehbar erklärt wird – nichts.
Jedenfalls erwarten die Homöopathen ein Spezifikum aus ihrer Verdünnung und Verschüttelung, das eine Wirkung auf die Physis des Patienten hat.
Jedoch: Wo nichts ist, da kann nichts wirken. Und in Verdünnungen ab C12 / D24 ist nichts. Wer das bestreitet, schlägt sich auf die Seite des Wunderglaubens. Gerade die von der Homöopathie immer wieder bemühte Quantenphysik beweist, dass in der uns umgebenden Realität ohne energetische, das heißt materielle und somit prinzipiell messbare „Vermittlung“ keine Interaktion möglich ist. Ob Teilchen oder Welle, ob Verschränkung oder Superposition – ohne reale, mithin direkt oder indirekt messbare Vorgänge „läuft nichts“. Diese quantenphysikalischen Effekte sind völlig real, beobachtbar bzw. darstellbar, und sei es über ihre Auswirkungen. Wie sollten wir sonst etwas erfahren haben über die Phänomene der Quantenmechanik, ganz zu schweigen von ihren nicht mehr wegzudenkenden Nutzanwendungen? Für die behaupteten homöopathischen „Effekte“ gilt dies nicht. Irgendein Zusammenhang mit einem „noch nicht entdeckten homöopathischen Wirkprinzip“ sind Fantastereien und werden von Quantenphysikern „vom Fach“ klar zurückgewiesen.
Ein „Herausreiben“ oder „Herausschütteln“ von „Energie“, auch noch einer anderen „Qualität“ und/oder „Stärke“, durch den bei der Homöopathie praktizierten „Potenzierungsprozess“ widerspricht den Gesetzen der Thermodynamik. Die wenige kinetische Energie, die der Lösung durch Verschüttelung zugeführt und in Wärme (Zunahme der Molekularbewegung) umgewandelt wird, reicht niemals aus, den energetischen Gesamtzustand der Lösung dauerhaft zu verändern. Die Lösung geht in kürzester Zeit wieder in einen energetischen Gleichgewichtszustand mit ihrer Umgebung über. Die Durchmischung mag den Entropiezustand der Lösung verändern, allerdings in Richtung höherer Entropie – und damit weniger und nicht mehr „Information“. Zur Verdeutlichung: Solange der Zucker am Tassenboden liegt, befindet sich das Gesamtsystem „Tee“ in einem Zustand hoher Ordnung („Information“) und niedriger Entropie, denn der Zucker ist in Ort, Menge und Verteilung gut lokalisierbar. Rühre ich um und bringe damit den Zucker in Lösung, ist die Information über Ort, Menge und Verteilung um Zehner-, wenn nicht Hunderterpotenzen uneindeutiger; damit wird ein Zustand hoher Entropie und niedriger Ordnung (geringerem Informationsgehalt) erreicht.
Wir konstatieren an dieser Stelle: Die Annahme der Homöopathie, es werde so ein mehr an „Information“ oder „Energie“ bei immer mehr Verdünnungsstufen – mittels schlichter Verschüttelung – erreicht, postuliert das genaue Gegenteil dieser naturwissenschaftlich bestens belegten Fakten und verstößt damit gegen Naturgesetze. Also bleibt die Frage unbeantwortet, was in aller Welt mit dem Prozess von Verschütteln und Verrühren immer geringer konzentriert werdender Lösungen erreicht werden soll? Im Grunde wird in der Homöopathie erwartet, dass die uns aus dem Alltag geläufigen Verdünnungsprozesse irgendwie physikalisch „andersrum“ ablaufen sollen – auch die Unmöglichkeit dessen folgt aus den thermodynamischen Gesetzen. Entropie nimmt immer nur zu, nicht ab.
Als Fazit können wir festhalten: Hochpotenzen werden nicht „hergestellt“, indem durch ein Verdünnungs- und Verschüttelungsritual eine „Energie“, „Information“ oder meinetwegen eine „geistige Arzneikraft“ in das Lösungsmittel hineinpraktiziert wird. Sie werden „hergestellt“, indem in einem zeitaufwendigen Prozess in kleinsten Schritten die Ursubstanz in den Ausguss geschüttet wird. Gut – ab der 24. Zehnerpotenz schließt sich für jeden nächsten Schritt noch die „Verdünnung“ von reinem Lösungsmittel mit reinem Lösungsmittel an.
Betrachten wir zum Schluss noch die Niederpotenzen, die noch Reste der Ursubstanz beinhalten. Dass die Eignung durch Ähnlichkeitsprinzip und Arzneimittelprüfung „gefundener“ homöopathischer Mittel als Arzneimittel ohnehin in Frage steht, wollen wir dabei außer Acht lassen. Interessieren soll an dieser Stelle nur die Frage der Interaktion homöopathischer Mittel mit der menschlichen Physis (vor kurzem las ich gar, dass unterschiedliche Wirkungen von Tief-, Hoch- und Höchstpotenzen mit der „unterschiedlichen Metabolisierung“, also Verstoffwechselung, im Körper zusammenhängen sollen).
Die Wirkungsschwellen von Mitteln im menschlichen Körper sind ein komplexes Thema der pharmazeutischen Wissenschaft. Als belegt gilt der Satz des Paracelsus, wonach die Dosis das Gift macht. Das heißt aber auch, dass die Wirkung zugeführter Substanzen einer elementaren Dosis-Wirkungs-Beziehung unterliegt, die – auch durch ihre Rückführung auf das Massenwirkungsgesetz – axiomatische Gültigkeit im naturwissenschaftlichen Sinne beanspruchen kann. Das Potenzierungsprinzip spricht dem Hohn.
Was die quantitative Grenze der direkten Wirksamkeit von Stoffen angeht, so legt die Pharmazie in grober Näherung eine Menge von 1.000 Atomen bzw. Molekülen Wirkstoff je Körperzelle (!) fest. Man muss sich klar machen, dass das komplexe System “Mensch” in seiner Homöostase, den in einem Regelkreis von relativ engen Grenzwerten ablaufenden Lebensfunktionen in einem energetischen Gesamtzustand, eines ziemlich großen energetischen “Anstoßes” bedarf, damit zelluläre Vorgänge mit globaler Auswirkung angestoßen und in Gang kommen können. 1.000 Atome / Moleküle pro Körperzelle, in grober Näherung, abhängig vom Stoff, davon, ob Rezeptoren (Auslösen einer Wirkungskaskade) oder Acceptoren (Blockade von zellulären Funktionen) angesprochen werden oder ob eine unspezifische Wirkung angestrebt wird (z.B. Lähmung aller Umgebungsnervenenden bei lokaler Anästhesie).
Homöopathie kann uns nicht sagen, welche Art von Aufnahme im Körper sie überhaupt annimmt, weil sie sich mit der pharmazeutischen Physiologie schlicht nicht beschäftigt. (Homöopathen berufen sich manchmal auch auf andere Randphänomene wie z.B. die Wirkungsbereiche von Hormonen – die aber nur Botenstoffe, nicht selbst Wirkstoffe sind – oder die Geruchsempfindlichkeit für extreme Stoffverdünnungen, was aber von hochspezialisierten lokalen Rezeptoren erledigt wird und nicht den Zellstoffwechsel des Körpers verändert, gelegentlich auch die sogenannte Hormesis, die Arndt-Schulzsche Regel, mehr dazu hier.)
Da der menschliche Körper aus etwa 10^14 Zellen besteht, ergibt sich spätestens (!) ab einer Potenz von D8 bis – je nach Substanz – D10 die physikalisch-chemische Unmöglichkeit einer Wirkung. Tatsächlich muss man den Potenzgrad sogar noch niedriger ansetzen, in der Praxis wohl um D4 herum, aus zwei Gründen. Zum einen muss der Verlust durch die Aufnahme über den Verdauungstrakt und das metabolische System berücksichtigt werden, ein Faktor, der auch bei normalen pharmazeutischen Mitteln schon zu beachten ist. Zum anderen ergibt sich durch das Aufsprühen und Verdunsten der endgültigen Lösung in der gewünschten Potenz auf Zuckerkugeln (Globuli) bzw. das Einbringen in die für den Vertrieb bestimmte Lösung noch einmal eine Verringerung der Konzentration von etwa 1 : 100.
Es ist also eine schwere Irreführung, wenn die Homöopathen sagen, wir wüssten leider, leider nur „noch“ nicht, „wie“ Homöopathie wirkt. Wir wissen recht gut, warum sie nicht wirken kann. Ganz abgesehen davon, dass bislang niemand belastbar (evident) belegt hat, dass sie überhaupt wirkt.
In Russland gibt es eine Firma namens OOO NPF Materia Medica Holding, unter Führung eines gewissen Oleg Epstein, die homöopathische Produkte herstellt. Wie nun offenbar wurde, stellte Epstein gleich auch die für diese Produkte passenden Veröffentlichungen in wissenschaftlichen Journalen mit her. Und nicht nur das.
2018 hat PLOS ONE (Public Library of Science, ein Open-Access-Online-Journal) eine Arbeit von Epstein et al. mit dem Titel “Novel approach to activity evaluation for release-active forms of anti-interferon-gamma antibodies based on enzyme-linked immunoassay” zurückgezogen. Für den Nichtfachmann ein Buch mit sieben Siegeln, dieser Titel. Jedoch, die Erklärung zum Retract von PLOS ONE hatte es in sich:
“Nach der Veröffentlichung dieses Artikels wurden Bedenken hinsichtlich der wissenschaftlichen Validität der Studie sowie eines potenziellen Interessenkonfliktes geäußert, […] … ziehen wir diesen Artikel zurück, da wir Bedenken hinsichtlich der wissenschaftlichen Gültigkeit der Forschungsfrage, des Studiendesigns und der Schlussfolgerungen haben. Insbesondere sind wir besorgt über das Gesamtdesign der Studie, das darauf abzielt, die Auswirkungen eines Reagens zu erkennen, das so weit verdünnt ist, dass nicht zu erwarten ist, dass die Lösung biochemisch relevante Mengen an Antikörpern enthält.”
Kleiner Zwischenhalt. Wir merken uns an dieser Stelle, dass hier ein Journal – meines Wissens zum ersten Mal – an dem Postulat Anstoß nimmt, ultrahoch verdünnte Lösungen könnten eine biochemische Wirkung haben. Damit wird nicht nur auf die statistischen Methoden und Daten der Studie (die Ergebnisse im Sinne der evidenzbasierten Medizin) rekurriert, sondern auf die wissenschaftliche Grundplausibilität, die in diesem Fall dagegenspricht, dass allfällige Ergebnisse aus dem Datenmaterial überhaupt irgendeine Relevanz haben können. Ausgedrückt in dem Term von der “wissenschaftlichen Gültigkeit der Forschungsfrage”.
Weiter heißt es zum Retract:
“Die konsultierten Experten äußerten auch Bedenken hinsichtlich der Gültigkeit und Strenge des in der Studie verwendeten Immunoassay-Systems. Der verwendete enzymgebundene Immunosorbent-Assay (ELISA) wurde so eingestellt, dass er kaum nachweisbare Signale liefert, was den Assay besonders anfällig für Störungen macht. In Anbetracht dieser Fragen sind wir der Ansicht, dass der Artikel keine ausreichenden oder zuverlässigen Beweise für die Schlussfolgerungen liefert. Andere Probleme sind nicht deklarierte Interessenkonflikte […].”
Noch ein Zwischenhalt. Hier wird zusätzlich der Vorwurf erhoben, das Messsystem sei so kalibriert worden, dass Messartefakte (ersichtlich, um diese dann als positive Messsignale deuten zu können) geradezu provoziert wurden. Das muss man sich einmal vorstellen. Und hier wird auch deutlich, wie sich diese Mittel eine Mimikry zulegen, die sie von “Alltagshomöopathie” unterscheiden soll: Nicht schlichte “gewohnte” Grundstoffe wie Sulphur oder Belladonna machen die nichtvorhandenen Wirkstoffe aus, es wird hier mit hochkomplexen “Ursubstanzen” (anti-interferon-gamma antibodies based on enzyme-linked immunoassay) und der Bezeichnung “release-activated forms” (also ungefähr “freisetzend-aktivierte Medikamente”, offenbar ein Euphemismus für homöopathisch potenzierte Substanz) ein gänzlich unzutreffender Eindruck seriöser biochemischer Forschung erweckt.
PLOS ONE wurde tätig aufgrund von Kommentaren eines russischen Skeptikers, Alexander Panchin, auf deren Webseite. Panchin forscht an der Russischen Akademie der Wissenschaften zu molekularer Evolution und ist – kaum verwunderlich – erklärter Gegner der Homöopathie.
Panchin sieht die verschleiernde Bezeichnung “Release-active drugs (RADs)” für solche Mittel – zutreffend – schlicht als Synonyme für Homöopathie an. Diese Präparate würden bereits in Mexiko, Vietnam, der Mongolei, Weißrussland, der Ukraine und anderen Ländern verkauft. Derzeit ist Panchin auf der Fährte weiterer solcher Veröffentlichungen in weiteren Journalen.
Panchin hat in BMJ EBM zu dieser “russischen Homöopathie” einen Fachartikel veröffentlicht (Panchin AY, Khromov-Borisov NN, Dueva EV: Drug discovery today: no molecules requiredBMJ Evidence-Based Medicine2019;24:48-52). Darin heißt es:
“…. diese innovativen “Medikamente” enthalten keine aktiven Moleküle und können als eine neue Spielart der Homöopathie angesehen werden. Dies deutet auf eine von zwei Möglichkeiten hin: Entweder stehen wir kurz vor einer Revolution in der Medizin oder es ist etwas schief gelaufen mit der Forschung und ihren Veröffentlichungen in zahlreichen wissenschaftlichen Journalen. Wir halten dafür, dass die letztgenannte Erklärung wahrscheinlicher ist und dass diese Schlussfolgerung schwerwiegende Auswirkungen auf die Unternehmen und Organisationen im Wissenschafts- und Gesundheitssektor hat. Das Opfer war diesmal Antiviral Research, eine Zeitschrift von Elsevier, die zwei Artikel von Epstein und Kollegen zurückgezogen hat. Eines davon trug im Juni 2017 den Titel ‘Wirksamkeit neuartiger antikörperbasierter Medikamente gegen Rhinovirusinfektionen’: In vitro und in vivo Ergebnisse.’
Dieser Beitrag ließ nicht erkennen, dass die auf antivirale Aktivität getesteten Produkte in Wirklichkeit ‘homöopathisch aktivierte Formen von Antikörpern’ waren, wie im US-Patent 8,535,664 B2 beschrieben, das von O. I. Epstein und anderen eingereicht wurde.
Die Homöopathie ist eine veraltete Therapieform, die von der modernen medizinischen Praxis nicht akzeptiert und von der modernen Wissenschaft abgelehnt wird. Wenn das bei Antiviral Research eingereichte Manuskript die Art der zu prüfenden Materialien als homöopathische Produkte identifiziert hätte, wäre es abgelehnt worden. Nachdem der Chefredakteur nun von diesen Informationen Kenntnis hat und die Frage ausführlich mit anderen Experten diskutiert hat, hat er beschlossen, diesen Artikel offiziell zurückzuziehen.
Die andere, “Aktivität von extrem niedrigen Dosen von Antikörpern gegen Gamma-Interferon gegen die tödliche Influenza A(H1N1)2009 Virusinfektion bei Mäusen”, erschien 2012. Auch hier blieb unerwähnt, dass es sich bei den getesteten Produkten um “homöopathisch aktivierte Formen von Antikörpern” im Sinne des schon erwähnten US-Patentes handelte.”
Was für eine Spiegelfechterei. Da lässt sich jemand “homöopathisch aktivierte Antikörper” in den USA patentieren, im Patent ganz offen bezugnehmend auf homöopathische Potenzierung (von 10^23 bis 10^99, also de facto wirkstofffrei), stellt “Medikamente” (mehrere “unterschiedliche”!) auf dieser Basis her, vertreibt sie in Schwellen- und Entwicklungsländern und hat zudem auch noch die Stirn, die passenden Anwendungsstudien dazu selbst zu verfassen und – neben der Vorspiegelung, es handele sich um moderne biochemische Präparate – darin mit keinem Wort zu erwähnen, dass sie auf den “homöopathisch aktivierten Formen” im Sinne des US-Patentes beruhen. Ganz abgesehen von der Unverfrorenheit, die massiven Interessenkonflikte (massiver geht nicht mehr) auch nur anzudeuten. Dem peer review der Journale stellt dieser Vorgang allerdings auch ein vernichtendes Zeugnis aus.
Und um Kleinigkeiten geht es nicht. Epstein bewirbt seine “Mittel” als Beitrag gegen Antibiotikaresistenzen (sic!), aber auch zur Behandlung von allerlei Kleinigkeiten, die einem den Atem stocken lassen. Homöopathika in 10^24 und höher, wohlgemerkt. Für starke Nerven hier ein Link zu einer deutschsprachigen Werbeseite eines der Präparate mit einer Indikationsliste.
Und wäre das nicht alles schon genug Tricksen, Täuschen und Tarnen: Die hier in Rede stehenden Präparate lehnen sich auch noch namentlich an die hochwirksamen – und sehr teuren – Interferon-Präparate an, betreiben also auch hier noch Trittbrettfahrerei. Im Preis, soweit ich das recherchieren konnte, allerdings nicht – ein Interferon-Präparat kostet in der Regel vierstellig, das “Trittbrettpräparat” aus Russland ist für wenige Euro zu haben, hat aber – soweit bekannt – dem Hersteller bereits hohe zweistellige (Euro-)Millionenumsätze erbracht. Nun ja, in den Indikationsangaben stehen sie echten Interferonpräparaten ja auch kaum nach…
Panchin berichtete gegenüber Retraction Watch, ihm seien drei Klagen von Homöopathieherstellern gegen Kritiker bekannt. Zwei gegen die Russische Akademie der Wissenschaften wegen einer Veröffentlichung, die Behauptungen, Homöopathie sei zur Behandlung von Krankheiten geeignet, als unhaltbar zurückwies. Diese Klagen scheiterten.
Eine weitere, noch nicht entschiedene Klage stammt von Epsteins Firma Materia Medica gegen die russische (fundraisingfinanzierte) Wissenschaftspublikation “Troitsky Variant – Nauka” und drei Autoren (Mitglieder der Kommission gegen Pseudowissenschaften der Russischen Akademie) wegen eines kritischen Artikels über die Firma Materia Medica, ihre “Medikamente” und ihren Gründer Epstein.
Und was hat das alles mit der Homöopathie in Deutschland zu tun?
Wie ich finde, eine ganze Menge. Beispielsweise trägt das unbeirrte Festhalten an Homöopathie im deutschen Gesundheitssystem auch dazu bei, deren falsche Reputation in der Welt, besonders in Schwellen- und Entwicklungsländern zu befördern. Letztlich wird auch den “Medikamenten” von Epsteins Materia Medica Holding in den Absatzländern der Weg geebnet. Ich zweifle nicht daran, dass Deutschland mehr oder weniger offen als eine Art internationale Referenz pro Homöopathie “vermarktet” wird, solange es eine Insel der Zuckerkugeltherapie darstellt. Und das ist mehr als ein Unding.
Ein Grund mehr für eine klare Positionierung des deutschen Gesundheitssystems, der Ministerial- und der Parlamentsebene gegen die Scheinmethode Homöopathie.
Worüber ich mich ehrlich freue: Dass die Chefredaktion einer wissenschaftlichen Publikation sich offen auf den Standpunkt gestellt hat, dass jedenfalls “Forschungen” zu homöopathischen Hochpotenzen den Anspruch auf Wissenschaftlichkeit nicht erfüllen, die zur Veröffentlichung in einem peer-reviewten Journal Mindestvoraussetzungen sind.
Kürzlich hatte ich hier aus gegebenem Anlass dargelegt, dass die Beurteilung der Evidenzlage (nicht nur) für Akupunktur sich aus der Gesamtschau der vorliegenden Erkenntnisse ergibt und nicht aus Cherrypicking und / oder irgendwelchen Einzelarbeiten. Auf Twitter hat sich zum Beitrag eine Diskussion entsponnen, die leider einmal mehr zutage gefördert hat, dass man teils einfach vor Wände zu reden scheint.
Mit größter Überzeugung wurde hier anhand eines einzelnen Reviews dargelegt, dass die Kritik an der Akupunktur nun doch wirklich gänzlich verfehlt, von gestern und sowieso nur von Voreingenommenheit geprägt sei. Präsentiert wurde dazu die Publikation Zhang XC et al. Acupuncture therapy for fibromyalgia: a systematic review and meta-analysis of randomized controlled trials. J Pain Res. 2019 Jan 30;12:527-542. (https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/30787631/)
In dieser Diskussion auf Twitter versammelte sich nun mit der Gewissheit einer durchschlagenden und unwiderlegbaren Position genau das, dem ich eigentlich entgegenwirken wollte: Evidenz wird an einer einzelnen Arbeit festgemacht – und in großer Selbstüberzeugung gleich der Vorwurf der Voreingenommenheit erhoben. Werfen wir einmal einen kritischen Blick auf diese Publikation:
Diese Arbeit kommt zu einem höchst euphemistischen Ergebnis (Acupuncture therapy is an effective and safe treatment for patients with FM, and this treatment can be recommended for the management of FM.) Oha! Dies sollte nun aber außergewöhnlich gut belastbar sein.
Es handelt sich um ein Review in Form einer Literaturrecherche, die zum Thema zwölf RCTs (randomisierte verblindete Studien) herangezogen hat. Angesichts der tausenden von Studien (natürlich nicht nur zur Fibromyalgie, aber diese Indikation ist eine sehr bevorzugte für Akupunktur-Untersuchungen) scheint dies nicht sehr viel.
Die Studie stammt von chinesischen Forschern. Nicht nur mir fällt längst auf, dass Arbeiten von dort zum Thema Traditionelle Chinesische Medizin ausnahmslos positiv bis euphorisch ausfallen. Edzard Ernst hat dazu bereits mehrfach Stellung genommen, unter anderem hier. (Die Hintergründe dieses Phänomens wären auch mal einen eigenen Artikel wert.) Die Reputation dieser Arbeiten stärkt das nicht. Es ist kein Vorurteil, hier höchst zurückhaltend bei der Bewertung zu sein.
Soweit aus dem Abstract entnehmbar – es steht ausdrücklich so drin – ging es durchweg um den Vergleich von klassischer und Sham-Akupunktur. Seufz. David Gorski und Steven Novella haben schon anlässlich etlicher Arbeiten dargelegt, dass bei so etwas nur zwei Placebos miteinander verglichen werden und deshalb alles, was dort herauskommen mag, egal wie statistisch signifikant es aussieht, niemals ein Beleg für eine Spezifität der Akupunktur ist (“essentially a competition between two placebos” – hier nur ein Beispiel).
Durchweg sind Studien mit sehr geringen Teilnehmerzahlen ins Review aufgenommen worden (davon ablenken soll wohl die Angabe, man habe „Studien mit mehr als 10 Teilnehmern“ inkludiert, so kann man das auch ausdrücken). Der small study bias, der ein großes Risiko großer Überzeichnungen von Effekten mit sich bringt, dürfte hier einzurechnen sein, ebenso wie der im Falle der Akupunktur so offensichtliche publication bias, die Nichtveröffentlichung negativer Ergebnisse.
Es werden zudem Methoden (manuelle klassische Akupunktur / Elektroakupunktur) miteinander vergleichen, bei denen sehr fraglich ist, ob es sich überhaupt um Vergleichbares handelt.
Dies nur auf einen flüchtigen Blick. Man darf unserem Twitter-Freund sicher attestieren, sich aktiv für die Problematik zu interessieren, er tappt aber in die immergleiche Falle, die uns aus der Homöopathie auch so bekannt ist: Evidenz in einzelnen Arbeiten (zu denen auch kleinere und insbesondere indikationsbezogene Reviews mit sehr selektiver Studienauswahl zu zählen sind) zu suchen, sich keinen Überblick über die Gesamtstudienlage zu verschaffen, auch, die Grundplausibilität nicht zu hinterfragen.
Ich nehme wahrlich nicht in Anspruch, die Weisheit mit Löffeln aufgenommen zu haben. Aber mir ist jedenfalls klar, was bei der Suche nach Evidenz zu vermeiden ist. Bei der Homöopathie ist es nicht anders. Zugegeben – die Homöopathie darf man sicher als “die absurdeste von allen alternativen Methoden der Medizin” bezeichnen (so geschehen auf dem EU-Wissenschaftskongress 2018 in Toulouse) – das liegt für den kritischen Betrachter sozusagen auf der Hand. So “einfach” ist es bei der Akupunktur nicht, da sie nicht mit offenkundigem “Nichts” arbeitet. Es geschieht “etwas”, das nicht ohne Auswirkungen auf die Wahrnehmung von Patienten und Therapeuten bleiben kann. Hier herauszuarbeiten, ob und wie man eine Spezifität der Methode gegenüber Placebo- und Suggestionseffekten belegen könnte, ist nicht trivial. Was auch erklärt, weshalb in der Anfangszeit des neueren Akupunktur-Hypes jede Menge scheinbar positiver Ergebnisse auftraten: Weil man sich um die Frage der Spezifität ebenso wenig scherte wie um die historischen Hintergründe und die Plausibilität. Heute sind wir aber sehr viel weiter, auch hierzu verweise ich auf den früheren Akupunktur-Artikel. Dass dem von interessierter Seite – und die ist bei der Akupunktur nicht gerade ein kleines Häuflein – entgegengearbeitet wird, ist sozusagen evident. Was die Skepsis weiter erhöht.
Dem Nichtspezialisten, ob Mediziner oder nicht, bleibt dabei die ebenso schlichte wie wirkungsvolle Frage: Wo ist der Beweis? Diese zu stellen habe ich auch in Zukunft vor und empfehle auch dem geneigten Leser, vor allem nicht der Schwalbe zu vertrauen, die ganz sicher mitten im Winter keinen Sommer machen wird (man verzeihe mir diese Metapher zu dem “Beweisversuch” mit der chinesischen Studie). Ich bin doch kein Alleswisser, wahrlich nicht, ebensowenig gefeit gegen Wahrnehmungsfehler und Vorurteile. Aber ich versuche, nicht dem schnellen, unkritischen, auf Bestätigung hinauslaufenden Denken (Kahneman) zu erliegen. Und irgendwie mag ich nicht damit aufhören, auch wenn es manchmal nur von sehr beschränktem Erfolg gekrönt zu sein scheint. Denn irgendwie macht es manchmal trotzdem Spaß…
Gestern – am 21.02.19 – veröffentlichte das WDR-Wissenschaftsmagazin “Quarks” einen Videobeitrag und den zugehörigen Text unter dem Titel “Akupunktur ist mehr als Placebo”. Wohlgemerkt, das mit einem wissenschaftlichen Anspruch antretende TV-Magazin “Quarks” tat das, nicht das Zentrum der Gesundheit oder der Zentralverein der deutschen Pseudomediziner.
Nein, Akupunktur ist NICHT mehr als Placebo (worunter ich in diesem Falle mal “unpräzise” die Gesamtheit der non-specific-Effects, aller Kontexteffekte, einschließlich der hier relevanten Suggestiveffekte verstehe), darüber besteht in der seriös-kritischen wissenschaftlichen Gemeinde kein Dissens. Was Quarks in der Diskussion auf Facebook für eine Haltung gegenüber einer Vielzahl fundierter und belegter Einwände demonstrierte, das hat mich mehr verstört als der Beitrag selbst.
Akupunktur ist eine typische “Gemengelage”. Hier kommen viele Aspekte zusammen: Falsche historische Bezüge, soziokulturelle Gegebenheiten, New-Age-Gedankengut, die üblichen Euphemismen von der “sanften” Medizin und pures Nichtwissen. Das Aufstreben der Akupunktur seit den 1970er Jahren ist geprägt von dieser Gemengelage (auf die frühe Rezeption im Westen schon seit dem 17. Jahrhundert gehe ich in diesem Zusammenhang nicht weiter ein). Die bis heute anhaltende Akupunktur-Welle wurde ausgelöst vom Bericht des Journalisten James Reston, der den damaligen US-Präsidenten Richard Nixon auf seiner China-Reise begleitete und der dort nachoperativ (nach einer Blinddarmentfernung) mit Akupunktur behandelt wurde. Davon war er so angetan, dass er dies als eine Art Wunder in etlichen Artikeln berichtete. Dies traf auf die New-Age-Stimmung der damaligen Zeit und löste einen Hype aus, der erst zu einem Pilgerzug nach China führte, dann auch die Hürde zur ernsthaften medizinischen Forschung überschritt und – erwartbar – zunächst scheinbar belastbare Evidenz pro Akupunktur zutage förderte. Genau die unsägliche Vermischung von Spekulation mit unkritisch angewandter evidenzbasierter Methodik, die mir schon länger suspekt ist, auch auf anderen Gebieten.
In der Tat. Wie auch bei anderen pseudomedizinischen Methoden ohne Grundplausibilität zeigt sich hier, wie sehr die evidenzbasierte Methode (die Schaffung belastbarer Evidenz durch Studien) ein Einfallstor für ihr glattes Gegenteil sein kann: für die Scheinlegitimation von Pseudomedizin. Quarks gab mit seinem Beitrag und vor allem mit der unsäglichen Diskussion auf seiner Facebook-Seite hierfür ein bedauerliches Beispiel.
Was meine ich damit? Nun, mehr oder weniger wird durch die wissenschaftliche Untersuchung nach den Methoden der evidenzbasierten Medizin von vornherein eine Legitimation dessen suggeriert, was sich die Wissenschaft da “vornimmt”. Wenn wissenschaftliche Studien durchgeführt werden, dann muss doch was dran sein, denkt sich Otto Normalpatient. Das wäre nun noch nicht so gravierend. Aber es kommt noch mehr dazu:
Belastbare Outcomes (Ergebnisse) von Studien sind nur bei höchster Qualität von Studiendurchführung und -design zu erwarten. Es ist bekannt, dass selbst auf den ersten Blick nicht erkennbare Unzulänglichkeiten in Studien (z.B. mangelnde Verblindung, Bildung von Gruppen, die für eine Vergleichbarkeit ungeeignet sind) den Outcome nahezu ins Gegenteil verzerren können. Und dies geschieht. Besonders bei Studien zu pseudomedizinischen Methoden, die meist einen confirmation bias schon deshalb haben (vom publication bias wollen wir gar nicht reden), weil sie im Grunde nicht ergebnisoffen, sondern als eine Art Bestätigungsforschung durchgeführt werden. Und diese vielfach nicht belastbaren Outcomes einzelner Studien oder auch von schlecht durchgeführten Reviews dienen den Proponenten pseudomedizinischer Methoden als wohlfeile Argumentationsgrundlagen, um ihren Methoden den Anstrich des Evidenzbasierten zu geben. Was der normale Rezipient schlicht nicht nachprüfen kann.
Dies ist ein weites Feld und soll hier auch nur angerissen werden. Und zwar deshalb, weil Quarks uns genau hierfür ein Musterbeispiel geliefert hat.
Trotzdem zur Verdeutlichung dessen, was ich meine, eine kleine Geschichte (eher Parabel) – sie stammt von einem der Urväter des kritisch-skeptischen Denkens, von Bernard le Bouvier de Fontenelle (1657 – 1757) und ist sehr illustrativ:
Im Jahr 1593 lief das Gerücht um, dass einem siebenjährigen Jungen in Silesia ein goldener Backenzahn an der Stelle eines ausgefallenen Milchzahns gewachsen war. Horatius, Medizinprofessor an der Universität von Helmstadt, schrieb 1595 eine “Historia” über diesen Zahn und führte darin aus, dass es sich teils um ein natürliches, teils um ein mirakulöses Ereignis gehandelt habe, das offenbar von Gott zu diesem Kind geschickt worden sei, um die Christenheit angesichts der Bedrohung durch die Türken zu einigen. Man möge sich vorstellen, was für einen Trost für die Christenheit einerseits und welche Beängstigung für die Türken andererseits dieser Vorgang mit sich bringen mochte. Um in der Sache des Zahnes die historische Wissenschaft nicht zurückstehen zu lassen, schrieb Rollandus sein großes Geschichtswerk noch im gleichen Jahr um. Zwei Jahre danach nahm Ingolsteterus, ein ebenfalls gelehrter Mann, scharf Stellung gegen die Ausführungen von Rollandus zum goldenen Zahn, worauf Rollandus wiederum eine wohlformulierte und scharfsinnige Replik verfasste. Ein weiterer Gelehrter, Libavius, kompilierte das bis dahin Geschriebene in dieser Sache und fügte seine eigene Sicht der Dinge hinzu. Nichts war an all diesen großartigen Büchern zu bemängeln, abgesehen davon, dass bislang nicht geklärt war, ob der Zahn tatsächlich aus Gold bestand. Als ein Goldschmied die Sache untersuchte, fand er heraus, dass es sich nur um eine dünne Goldfolie handelte, die kunstvoll auf dem Zahn angebracht worden war. Fazit: Sie fingen alle an, gelehrte Bücher zu schreiben, konsultierten aber erst danach den Goldschmied…
(nach Fontenelle: Entreriens sur la Pluralité des Mondes suivi de Historie des Oracles)
Ich finde, das illustriert sehr gut, wie schnell die Schranke zur “Verwissenschaftlichung” unplausiblen und / oder unbelegten Unsinns überschritten werden kann. Kluger Mann, dieser Fontenelle.
Die Einzelstudien zur Akupunktur sind kaum überschaubar, selbst an Reviews gibt es eine Menge. Trotzdem wissen wir seit geraumer Zeit (man kann sagen, seit Ende der 1990er Jahre), dass sich ein klares Muster bei den Studien abzeichnet, vor allem, seitdem sie kritisch betrachtet, nach Qualität selektiert und ihre Ergebnisse in der Community diskutiert und geradegerückt werden. Gerade bei Akupunkturstudien gibt es geradezu einen Katalog von typischen Design- und Durchführungsfehlern, die in leichten Abwandlungen immer wieder auftauchen. Ich werde irgendwann noch einmal näher darauf eingehen. Es ist aber festzuhalten, dass “Cherrypicking” im Meer der Akupunkturstudien eine leichte Übung ist – anders als das Herausarbeiten der tatsächlichen Evidenzlage. Letzteres ist aber auch keineswegs unmöglich, sondern setzt nur eine gewisse Recherchefähigkeit und kritisches Herangehen an die Sache voraus.
Man muss also, um eine gültige Aussage zum wissenschaftlichen Stand der Akupunktur treffen zu können, das “Muster” erkennen können, das sich aus einer kritischen Gesamtbetrachtung der gesamten Studienlage zur Akupunktur ergibt. Und dieses Muster ist vorhanden und inzwischen ziemlich klar: Nirgends ergeben sich relevante Unterschiede zwischen Akupunktur und Scheinakupunktur (auch nicht beim Pieksen mit einem Zahnstocher …). Eine reaktive Variable ist offenbar vor allem, wenn nicht allein, der Grad der Zuwendung des Therapeuten im Setting. Woraus folgt: Wenig bis nichts spricht für eine spezifische Wirkung. Akupunktur ist Placebo. Ein Placebo besonderer Art, sicher, mit einem hohen Suggestivfaktor, zutreffend “Theatrical Placebo” genannt, in dem gleichnamigen Artikel von Steven Novella und David Calquhoun in ihrem Aufsatz in “Anaesthesia and Analgesia” von 2013.
Eine spezifische, auf die Methode selbst (intrinsisch) zurückzuführende Wirkung hat Akupunktur nicht. Ihre Grundannahmen von “Qi” und “Meridianen” bestehen aus dem schon erwähnten Wust von soziokulturellen Missverständnissen, Bedingtheiten und Wunschvorstellungen. Nicht einmal den Wunsch nach “östlicher Weisheit” erfüllt all dies. Es ist längst – anthropologisch und medizinhistorisch – belegt, dass diese vitalistischen Vorstellungen sehr eng mit solchen der nahöstlichen und früheuropäischen Kulturen korrelieren und die “östliche Weisheit” darin eine Illusion ist, die von heutigem Wunschdenken beflügelt wird.
Auf diese Umstände hingewiesen und auf die Forschung von Ted Kaptchuk, der nach langjähriger Beschäftigung mit TCM und Akupunktur zu dem Schluss kam, dies alles könne nur Placebo sein, antwortete Quarks allen Ernstes mit einer Handvoll Einzelnachweise, die nun wirklich mit einer wissenschaftlichen Gesamtschau auf die Akupunktur nichts zu tun haben, ja, teils nicht einmal die behaupteten Schlüsse überhaupt zuließen. Eine dieser “Quellen” war zudem ein tendenzieller Besinnungsaufsatz in einem Akupunktur-Journal – was für ein Evidenzbeleg…
Keinen Millimeter ist Quarks in der langen Diskussion von seiner Grundposition abgewichen, Akupunktur sei “mehr als Placebo” – mit anderen Worten, verfüge über nachgewiesene Evidenz. Ich möchte das gar nicht weiter bewerten, weil mir nahezu die Worte dafür fehlen. Verhehlt sei aber nicht, dass mich ein Umstand bei alledem besonders aufgebracht hat: Dass die Quarks-Redaktion Kommentatoren mit berechtigten Einwänden aufgefordert hat, “Belege” beizubringen, damit man “evidenzbasiert weiterreden” könne. Angesichts der eigenen unbelegten Position schon ein starkes Stück.
Und das geht so nicht. Und die atemberaubende “Verteidigung” dieser Position in der Online-Debatte war nichts weniger als ein echtes Ärgernis. Wäre es nicht so, säße ich jetzt hier nicht und würde diesen Beitrag schreiben.
Mein Tipp an alle, die mit Pseudoevidenz zur Akupunktur behelligt oder gar aufgefordert werden, “Gegenbeweise” anzutreten: Bitte nicht auf der Grundlage einzelner Studien so etwas versuchen und umgekehrt auch Beweisversuche auf diesem Level zurückweisen. Immer konsequent auf die Gesamtlage verweisen, unter diesem Beitrag einige wichtige Linktipps zu Beiträgen und Aufsätzen, die sich genau mit dieser Gesamtlage befassen.
Leider ist praktisch nichts Wesentliches in deutscher Sprache verfügbar. Man kann aber sehr gut darauf hinweisen, dass die GERAC-Studien (German Acupuncture Trial) aus den Jahren 2002 bis 2007 eben NICHT zu einer breiten Legitimation der Akupunktur im deutschen Gesundheitswesen geführt haben. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat, ohne die Akupunktur als Methode mit spezifischem Wirkungsnachweis damit anzuerkennen, rein pragmatisch für Knie- und Rückenschmerzen (ausdrücklich NICHT für Kopfschmerzen und Migräne) eine Kassenerstattung zugelassen, weil der damalige Stand der Schmerztherapie nicht ausreichte, um die Kontexteffekte der Akupunktur (die es fraglos gibt) auf die Plätze zu verweisen. Nicht mehr – nicht weniger. Diesem Beschluss lag eine Unmenge wissenschaftlichen Materials und auch eine Reihe gutachtlicher Stellungnahmen zur Akupunktur zugrunde.
Und dieser Beschluss ist nach meiner bescheidenen Ansicht inzwischen auch revisionsbedürftig. Die NICE-Guideline für Muskel-Skelett- Beschwerden des National Health System (NHS), weltweit als maßstabsetzend anerkannt, hat Akupunktur aus ihren Therapieempfehlungen in der Neufassung 2018 verbannt (übrigens auch einige medikamentöse Therapien). Der ärztliche Direktor von NICE sagte dazu:
“Regrettably there is a lack of convincing evidence of effectiveness for some widely used treatments. For example acupuncture is no longer recommended for managing low back pain with or without sciatica. This is because there is not enough evidence to show that it is more effective than sham treatment.”
Links:
“Acupuncture is Theatrical Placebo” – der Schlüsselartikel von Colquhoun / Novella (2013) zur wissenschaftlichen Gesamtschau auf die Akupunktur – Link
“Is Acupuncture Winning” – ein aktueller Artikel (Januar 2019) von Dr. Harriet Hall, weltweit bekannt als “The SkepDoc”, über ihre persönliche “Laufbahn” in Sachen Akupunktur – Dr. Hall war Mitarbeiterin von Prof. Bonica, der als einer der ersten begann, dem von J. Reston losgetretenen Hype nach anfänglicher eigener Begeisterung auf den Grund zu gehen – Link
Moffet HH: Traditional acupuncture theories yield null outcome: a systematic review of clinical trials. Diese Arbeit legte als erstes übergreifendes Review dar, dass bei kritischer Betrachtung die bisherige Bewertung der Studienlage viel zu optimistisch war und letztlich über Placebo hinaus keine Wirkung nachweisbar ist. Moffets Forschung stellte die Gegenposition zum “Consensus Statement Acupuncture” des National Health Institute aus dem gleichen Jahr dar, das sich vorsichtig, aber immerhin zu “vielversprechenden Resultaten bei einer Vielzahl von Indikationen” geäußert hatte – Link
Zusammenstellung sämtlicher Cochrane-Reviews zur Akupunktur nach dem Stand von März 2018 – Link
“Acupuncture for migraine” – eine Kritik zur Li-Migräne-Studie von 2013 aus evidenzbasierter Sicht, als (noch recht harmloses) Beispiel für typische Fehlschlüsse in Akupunktur-Studien – Link
“Chinese Medicine: Nature Versus Chemistry and Technology” – von Paul Unschuld, dem Experten schlechthin für die Einordnung der Mythen über die “Traditionelle chinesische Medizin” – als Kurzbeitrag zu der oben angesprochenen “soziokulturellen Gemengelage” – Link
“Mit chinesischer Tradition hat das wenig zu tun” – Interview mit Paul Unschuld im SPIEGEL – Link
Ernst E: The recent history of acupuncture. AmJMed 2008 – Link Das Fazit sei hier kurz zitiert: “So, after 3 decades of intensive research, is the end of acupuncture nigh? Given its many supporters, acupuncture is bound to survive the current wave of negative evidence, as it has survived previous threats. What has changed, however, is that, for the first time in its long history, acupuncture has been submitted to rigorous science—and conclusively failed the test.”
Unverzichtbar dieser erhellende Blick von Lehmann “Akupunktur im Westen: Am Anfang stand ein Scharlatan” im Ärzteblatt, auch international nachgedruckt, auf das Thema der “Adaption” von “altem fernöstlichen Wissen” im Europa des 20. Jahrhunderts – Link
G-BA: Pressemitteilung “Akupunktur zur Behandlung von Rücken- und Knieschmerzen” – Link
Das soll an dieser Stelle genügen. Ist eh wieder zu lang geworden. Bitte um Entschuldigung. Nur noch eins: Bei “Susannchen braucht keine Globuli”, der Familienseite des Informationsnetzwerks Homöopathie, gibt es einen sehr schönen Überblicksartikel zur Akupunktur in zwei Teilen – Link.
Aus wiederholt gegebenem Anlass ein paar Worte in eigener Sache.
Ich befasse mich ja nun schon eine Weile auf meinem Blog und an anderen Stellen mit Fragen der Wissenschaft, sowohl was (medizin-)wissenschaftliche Erkenntnis, ihre Einordnung und Bewertung angeht, als auch mit Grundsätzlichem, also der alten Frage: Was wissen wir – und was können wir wissen?
Ich selbst verfüge von der Ausbildung zwar auch über einen wissenschaftlichen Background, aber der ist weder naturwissenschaftlich ausgerichtet noch hat er höchste akademische Weihen. Das ist mir wohl bewusst – der autodidaktische Teil meines Parts auf dem wissenschaftlichen Feld ist groß. Er verwendet aber eine solide Basis und ordentliches Handwerkszeug.
Verschiedentlich wird mir dies immer wieder vorgehalten. Nun, dies geschieht allerdings nie (!) unter gleichzeitiger argumentativer Widerlegung dessen, was ich jeweils in der Sache geäußert habe. Wobei ich gegen letzteres nichts habe, denn Lernfähigkeit ist mir ein hohes Gut und auch Voraussetzung für meine weitere Arbeit.
Was ich aber auf wissenschaftlicher Basis erlernt und viele Jahre praktiziert habe, das ist logisches Erfassen von Sachverhalten und ebensolches Denken in Kategorien und Zusammenhängen. Dafür nehme ich Kompetenz-Kompetenz in Anspruch. Und darauf beruhen meine vielfachen kritischen Stellungnahmen in dem von mir aus persönlichen Gründen betretenen besonderen Gebiet der Pseudomedizin. Diese Stellungnahmen sind ja meist nichts anderes als die Aufdeckung innerer und äußerer Widersprüche und Unvereinbarkeiten in den pseudomedizinischen Gedankengebäuden und fallweisen Verlautbarungen.
Es erschreckt mich tief, wie viel Unverständnis, bis hin zu offenbarer Unredlichkeit, sich auf diesem Gebiet auch und gerade im akademisch gebildeten Bereich findet. Ja, das macht mir durchaus Angst, was meinen gelegentlichen speziellen Sarkasmus in meinen Beiträgen erklären mag. Was sich – zunehmend – als „wissenschaftlich“ gebärdet, ohne von Seiten seriöser Wissenschaft sofort heftigsten Widerspruch zu ernten, ist nachgerade erschreckend. Und deshalb werde ich, ob unqualifiziert, unbeliebt oder was auch immer, versuchen, meine Arbeit fortzusetzen und ein winziges Lichtlein im Dunkel der postfaktischen Ära hochzuhalten. Selbstverständlich unter Wahrung vernünftigen Umgangstons und Achtung der persönlichen Integrität gerade derer, die meine Ansichten nicht zu teilen vermögen. “Sine vi humana, sed verbo” – ohne Gewalt durch das Wort allein, wie der alte Kirchenvater Augustinus schon (in einem etwas anderen Zusammenhang) sagte.
Dies nur angesichts der jüngsten Entwicklungen – und der letzten Eingänge in meinem Mailpostfach, aus denen ich doch so langsam mal ein Kompendium veröffentlichen müsste.
Danke an meine treuen Leser, die ihr es teils schon seit Herbst 2016 mit mir aushaltet – und mir durch meine Umzüge des Blogs gefolgt sind.
Eine Reihe von Personen, größtenteils mit akademischer Reputation, zusammen mit verschiedenen Institutionen, verbunden durch vitales Interesse an der Homöopathie, haben unter der Federführung von Prof. P.F. Matthiessen eine “Deklaration Homöopathie 2019” veröffentlicht (erschienen zuerst in der “Zeitschrift für Onkologie” dort noch als “Stellungnahme”, nun auch, betitelt als “Deklaration”, auf der Webseite des Zentralvereins homöopathischer Ärzte).
Kurz gesagt, beinhaltet dieses Papier, das seltsamerweise trotz seiner deutlich offensiven Grundhaltung von der “Ärztezeitung” als “Beitrag zur Deeskalation” (der Debatte um Homöopathie) gedeutet wird, drei Aspekte:
Erstens die Behauptung, die Homöopathie sei evidenzbasiert belegt,
zweitens den Versuch, eine Erweiterung oder gar Änderung (“Paradigmenwechsel”) des gültigen Wissenschaftsbegriffs (der kritisch-rationalen Methode) unter der Flagge eines “Wissenschaftspluralismus” einzufordern und
drittens, dabei auf den Wissenschaftsfreiheitsbegriff des Grundgesetzes zu rekurrieren und eine angebliche “Verengung” des Wissenschaftsbegriffs auf das, was die Epistemologie als “gültige Erkenntnis” beschreibt (nämlich die Übereinstimmung mit den Tatsachen, die Korrespondenztheorie) zum politischen, ja gesellschaftlichen Skandalon zu erklären und daraus den Vorwurf gegen die Kritiker der Homöopathie abzuleiten, diese seien auf dem Wege zu freiheitsbeschränkenden, ja totalitäten Zielen. Deeskalation?
Nicht zum ersten Male werden derartige Gedankenkonstruktionen an die Öffentlichkeit getragen. Auf diesem Blog ist eine solche vor fast genau einem Jahr erschienene Veröffentlichung schon Gegenstand deutlicher Gegenkritik gewesen, siehe hier. Die Thesen zum umdefinierten Wissenschaftsbegriff, um den “Paradigmenwechsel” gar unter Berufung auf Thomas S. Kuhn, wurden noch früher schon im Zusammenhang mit dem großen Interview mit Dr. Jens Behnke auf heilpraxisnet.de erörtert, siehe hier.
Nichts Neues im Westen, möchte man sagen. Aber die Attacken und die Schärfe in der aktuellen „Deklaration“ befremden inzwischen nicht weniger als die damit offenbar verfolgte Absicht, der Homöopathiekritik eine massive Gegenoffensive entgegen zu setzen. Natürlich mit der Absicht, hier einen Öffentlichkeits- und Autoritätsbonus einfahren zu können.
Das Informationsnetzwerk Homöopathie, dem ich mich – kein Geheimnis – zurechnen darf, hat hierzu eine Stellungnahme veröffentlicht, die sich auf den Kern der Sache beschränkt und die ich hier im Wortlaut wiedergebe:
„Eine Deklaration, eine Deklaration!“ (frei nach Loriot)
Eine Deklaration ist üblicherweise ein wichtiges Stück Papier in dem die Verfasser grundlegende Dinge festhalten. Man denke an die Deklaration der Menschenrechte der Vereinten Nationen oder an die amerikanische Unabhängigkeitserklärung („Declaration of Independence“). So viel vorweg: Für die im Februar 2019 vom Vorsitzenden des Sprecherkreises des Dialogforums veröffentlichte Homöopathie-Deklaration [1] wirkt dieser Titel etwas anmaßend.
Da haben sich eine Reihe namhafter Personen, bisweilen mit klingendem akademischem Titel, sowie eine Reihe von Verbänden zusammengetan, um ihre Pfründe zu verteidigen, derer sie verlustig gehen könnten, wenn sich die Sichtweise der Homöopathiekritiker in der Politik und in der Öffentlichkeit weiter durchsetzen würde. Insofern ist diese Reaktion verständlich.
Man kann seinen Kritikern sicher Ignoranz oder bewusste Stimmungsmache vorwerfen und ihnen fehlende Seriosität unterstellen indem sie eine angebliche reale Datenlage unterdrücken. Nur sollte man dies dann auch untermauern können, sonst wirkt so etwas eher wie das Pfeifen im nächtlichen Wald, eher darauf abzielend, sich selbst und seinen Anhängern Mut zu machen anstatt den Leser von der Stichhaltigkeit der Argumentation zu überzeugen.
Eigentlich, wenn die Homöopathie eine über Placebo hinaus wirksame Therapie wäre, der konventionellen Medizin ebenbürtig oder gar überlegen, könnte Matthiessen doch sehr einfach argumentieren: Seht her, hier ist die unzweideutige Evidenz, dass die Homöopathie unter diesen oder jenen Bedingungen bei dieser oder jener Indikation einen unbezweifelbaren Nutzen aufweist. Darauf kann er nicht verweisen, weil solche Belege nicht existieren. Stattdessen muss er sich darauf verlegen, Schwachstellen in der Argumentation der Kritiker zu suchen, was ihm sichtlich schwerfällt.
Eine akribische Analyse der publizierten Evidenz lieferte in den nunmehr 10 vorliegenden systematischen Reviews eben nicht, dass die therapeutische Wirksamkeit durch qualitativ hochwertige Studien wohlbegründet sei, auch wenn der Autor dies wie viele seiner Kollegen immer wieder beschwört. Selbst der Homöopathie nahestehende Forscher wie Robert T. Mathie vom englischen Homeopathy Research Institute fanden von den bislang 118 untersuchten klinischen Studien ganze zwei, die als „low risk of bias“, also als hochwertig eingestuft werden konnten [2 bis 4]. Die von den Autoren der vorliegenden Reviews selbst gelieferten zusammenfassenden Schlussfolgerungen sprechen deutlich gegen alle Versuche, die Tatsache des Scheiterns von Evidenznachweisen pro Homöopathie abzuleugnen oder schönzureden.
Auch eine gebetsmühlenartige Wiederholung immer der gleichen Argumente macht sie nicht wahrer:
Nein, die Einführung der Komplementärmedizin in den Leistungskatalog der Schweizer Gesundheitsversorgung erfolgte eben nicht aufgrund einer gründlichen Evaluation, sondern aufgrund eines Volksentscheids, wobei ausdrücklich betont wird, dass der Nutzen besonders der Homöopathie nicht nachgewiesen werden könne [5].
Hahn hat völlig Recht, man muss 90 % der Studien ausschließen, um zum wahren Sachverhalt vorzudringen, nämlich die Studien, die infolge unzureichender Qualität wahrscheinlich einen Effekt überzeichnen. Das sind, siehe Mathie, sogar weit über 90 % der Studien [6].
Wenn man schon auf der oftmals zitierten Behauptung herumreitet, bei der großen NHMRC-Studie seien alle Studien unter 150 Teilnehmern nicht berücksichtigt worden, müsste es doch ein Leichtes sein, eine Indikation aufzuzeigen, bei der sich ein anderes Ergebnis gezeigt hätte, wenn man anders vorgegangen wäre [7]. Dies wird aber sicher nicht geschehen, denn auch Mathie, dem niemand ein Fehlverhalten vorwirft, kommt in seinen Reviews im Wesentlichen zum gleichen Ergebnis: Berücksichtigt man die miserable Qualität der Studien – zu einem Drittel sind das sogar nur Pilotstudien – dann ist die Evidenz für die Homöopathie nicht belastbar.
Nun, stattdessen kann man sich auf die Freiheit von Forschung und Wissenschaft im Grundgesetz berufen, man kann eine „vollorchestrierte Gesundheitsversorgung“ fordern – was immer das auch sein soll. Und nein, es kann nicht angehen, den international anerkannten Wissenschaftsbegriff, beruhend auf der kritisch-rationalen Methode, mit der Einführung eines „Wissenschaftspluralismus“ für Beliebigkeiten zu öffnen. Welchen Nutzen das Gesundheitssystem daraus ziehen soll, dass unwirksame Therapien integriert werden, das bleibt wohl das Geheimnis der Autoren dieses Papiers, das wohl deshalb „Deklaration“ heißt, um über den dürftigen Inhalt hinwegzutäuschen.
Literatur:
[1] Matthiessen PF.: Homöopathie-Deklaration: Professoren und Ärztegesellschaften unterstreichen die wissenschaftliche Evidenz für die Wirksamkeit der Homöopathie – und kritisieren einseitige Darstellungen; Erstveröffentlichung Deutsche Zeitschrift für Onkologie 2018;50:172-177; Link: https://www.homoeopathie-online.info/homoeopathie-deklaration-2019/, abgerufen 11.02.2019
[2] Mathie RT, Lloyd SM, Legg LA et al.: ”Randomised placebo-controlled trials of individualised homeopathic treatment: systematic review and meta-analysis”, Systematic Reviews 2014;3:142
[3] Mathie RT, Ramparsad N, Legg LA et al.: ”Randomised, double-blind, placebo-controlled trials of non-individualised homeopathic treatment: Systematic review and meta-analysis”, Systematic Reviews 2017;6:663
[4] Mathie RT, Ulbrich-Zürni S, Viksveen P et al.: Systematic Review and Meta-Analysis of Randomised, Other-than-Placebo Controlled Trials of Individualised Homeopathic Treatment; Homeopathy (2018) 107;229-243
[5] Hehli S: Die Schweiz ist ein Eldorado für deutsche Globuli-Fans; Neue Züricher Zeitung vom 23.05.2018
[6] Hahn RG: ”Homeopathy: Meta-Analyses of Pooled Clinical Data”,Forsch Komplementärmed(2013);20:376-381
[7] National Health and Medical Research Council. 2015. ”NHMRC Information Paper: Evidence on the effectiveness of homeopathy for treating health conditions”, Canberra: NHMRC;2015
Soweit das INH. Mehr als nur einen Hinweis in diesem Zusammenhang verdient außerdem der Beitrag von Joseph Kuhn bei den Scienceblogs, der unter dem Titel “Jura in Kürze – Wissenschaftsfreiheit und Homöopathie: Methodisch evident Unvertretbares” konstatiert:
“Das Argument des Wissenschaftspluralismus ist in diesem Zusammenhang junk epistemology.”
Eine pointierte Positionsbestimmung zum Thema findet sich zudem bei DocCheck.
Auf Hintergründe und Historie des Begriffs “Wissenschaftspluralismus” werde ich wohl über kurz oder lang in einem besonderen Beitrag noch einmal eingehen müssen. Zudem bedarf es zweifellos auch noch einiger Ausführungen dazu, dass sich die Vertreter der CAM zunehmend bemüßigt fühlen, den Begriff der “Evidenz” in das System ihrer Behauptungen zu integrieren – dies scheint mir von besonderer Wichtigkeit.
Es sei nur die – zugegeben rhetorische – Frage gestellt, wie die von Matthiessen et al. gewünschte pluralistische Öffnung mit diesem Statement hier vereinbar sein soll – oder ob sie nicht geradezu dem ins Gesicht schlägt:
„Es wird übrigens für die Wissenschaften eine immer massivere Herausforderung, überzeugend die Grenze zu Nichtwissenschaft oder auch zu Pseudowissenschaft zu ziehen. Diese Frage gehört zu denjenigen, die mich am allermeisten interessieren.“ – Prof. Peter Strohschneider, Präsident der Deutschen Forschungsgemeinschaft, im WELT-Interview am 16.03.2014.
Ein kleiner Ratschlag zum Schluss für die so aktive homöopathische Gemeinde:
“Do not try to explain something until you are sure there is something to be explained.” Ray Hyman, Psychologieprofessor, Kognitionsforscher und erster Deuter des “cold reading”.
*) Eine Fußnote – na, sagen wir ein Erratum – bin ich noch schuldig.
Herr Professor Matthiessen macht in seiner Antwort auf die Stellungnahme des INH darauf aufmerksam, dass der Originalartikel in der Deutschen Zeitschrift für Onkologie nicht als “Deklaration”, sondern als eine “Stellungnahme” erschienen ist. Die Bezeichnung als “Deklaration” ist offenbar eine Ergänzung des DZVhÄ, der den Artikel über seine Vereinswebseite einem weiten Publikum zugänglich macht. Ich bitte daher – auch für das INH – um Nachsicht für die Benutzung einer offenbar nicht adäquaten Sekundärquelle, in diesem Falle der Webseite des Zentralvereins homöopathischer Ärzte. Dass sich hierdurch sachinhaltlich nichts Anderes ergibt, ist selbstredend.
Ansonsten reduziert sich die Antwort von Prof. Matthiessen auf die wenig pluralistisch klingende Feststellung, dass uns Homöopathiekritikern die Fähigkeit oder auch nur der Wille zu einer sachlichen Betrachtung abgesprochen wird. Zum Schutz der Persönlichkeitsrechte von Prof. Matthiessen sieht das INH von einer Veröffentlichung ab
Nachdem – wie erwartet – jedenfalls bislang die “Reformbemühungen” zum Heilpraktikerwesen in etwa die Wirkung einer homöopathischen Behandlung hatten (letzte kritische Stellungnahmen auf diesem Blog hier und hier), scheint nun doch auf der politischen Ebene Einiges in Gang zu kommen. Und zwar Grundsätzlicheres.
Es bedarf keiner erneuten langen und breiten Ausführungen zum Thema an sich. Es reicht der Verweis auf das Münsteraner Memorandum Heilpraktiker und vielleicht auf diesen und diesen Beitrag bei “Die Erde ist keine Scheibe”. Die letzteren dokumentieren die “Reaktionen” der Heilpraktikerszene, die es bislang nicht hinbekommen hat, sich einmal hinzusetzen und ein argumentatives Papier als Gegenposition zum Münsteraner Memorandum (und vielen anderen in die gleiche Richtung zielenden Statements) vorzulegen. Auch gehen sie auf den “Vorwurf” ein, mit Einschränkungen des Heilpraktikerwesens werde an den Grundfesten der Patientenautonomie und der Therapiefreiheit gerüttelt. Insgesamt: An dem in diesem Psiram-Beitrag dokumentierten Sachstand hat sich bislang nichts geändert.
Deshalb möchte ich der Politik (naja, ich gebe mich nicht der Illusion hin, dass “die Politik” meinen Blog liest), aktuell nur drei Dinge mit auf den Weg geben für die allfällige, möglicherweise in Gang kommende Diskussion.
Erstens:
Ich neige bei einer Sache zu Unverständnis. Die Heilpraktiker selbst sind – wie eben kurz ausgeführt – offenbar entweder nicht willens oder nicht in der Lage (oder beides) auf argumentativer Basis der vielfältigen Kritik an der gesetzlich imaginierten “zweiten Medizin”, wie ich das Heilpraktikerwesen zu bezeichnen pflege, entgegenzutreten. Warum, bitte, sollte die Politik sich berufen fühlen (was ich gelegentlich zu registrieren glaube), ihnen diese Arbeit abzunehmen und Argumente “pro Heilpraktiker” ihrerseits zu suchen und zu diskutieren?
Zweitens:
Liebe Politiker, ich weiß sehr wohl, dass in vielen Hinterköpfen herumspukt, dass die Heilpraktiker ja nun faktisch eben doch ein Teil der Gesundheitsversorgung seien, bei deren Wegfall sich möglicherweise Engpässe im Vertragsärztesystem ergeben könnten. Nur ist die damit verbundene Vorstellung falsch, es gehe bei der so “versorgten” Klientel ja doch “nur” um Menschen mit allenfalls Befindlichkeitsstörungen, die ohnehin in einer Arztpraxis eher fehl am Platze seien. Das ist meiner Ansicht nach eine Fehleinschätzung. Der Grund dafür ist eine illusionäre Haltung der Patientenschaft zum Thema Heilpraktiker, die keineswegs die Annahme rechtfertigt, der mündige Bürger wisse schon, was er in einer Heilpraxis zu erwarten habe. Denn das Wissen der Bevölkerung darum, auf was sie sich mit dem Besuch in einer solchen Praxis potenziell einlassen, ist beklagenswert gering, was nicht zuletzt an der gesetzlichen “Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde” liegt, die vom Durchschnittspatienten ohne Umschweife als staatliches Gütesiegel wahrgenommen wird. Vielleicht ist auch schon mal aufgefallen, dass große Teile der Heilpraktikerszene sich unverblümt für die “bessere Medizin” halten und wenig Hemmungen haben, die wissenschaftliche Medizin und ihre Vertreter zu diskreditieren, offen oder eher subtil?
Und fragen sie mal die Vertreter der Ärzteschaft (nein, die sind nicht von Futterneid gegenüber den HP geprägt, das ist lächerlich – siehe dazu Dr. Christian Weymayr hier), was sie so erleben Tag für Tag mit Patienten, die aus HP-Praxen zu ihnen überwechseln…
Nein, der Hintergedanke des “Auffangnetzes” gegen eine Überlastung des ärztlichen Systems in der Gesundheitsversorgung ist falsch. Wäre er ernst zu nehmen, hätten die Befugnisse von Heilpraktikern längst massiv eingeschränkt werden müssen, z.B. durch eine Positivliste der ausschließlich erlaubten Interventionen.
Drittens:
Mir ist ebenso geläufig, dass bei vielen Politikern eine erhebliche Abneigung gegen “Verbote” besteht. Nun, genau die besteht bei mir auch. Ganz massiv sogar. Im Zusammenhang mit dem Heilpraktikerproblem geht es aber nicht um ein “Verbot”. Es geht um die Rücknahme ungerechtfertigter Privilegien, zu einem historischen Rückblick verweise ich an dieser Stelle auf die ausgezeichnete Darstellung bei Legal Tribune Online. Es geht um die in fast allen Industrieländern bestehende Selbstverständlichkeit, die Ausübung der Heilkunde an ein Hochschulstudium und die ärztliche Approbation zu binden. Also um den sogenannten Ärztevorbehalt. Diesen durch ein Ende des Heilpraktikerwesens herzustellen, würde ich nicht mit dem Buzzword “Verbot” belegen. Und er braucht auch keineswegs unter diesem Label kommuniziert zu werden.
Ergänzend weise ich noch einmal darauf hin, dass ein Rekurrieren auf die “Freiheit der Berufswahl und -ausübung” ebenfalls nicht durchgreifen dürfte, allenfalls, soweit eine völlige Abschaffung des „Heilpraktikers“ in Betracht gezogen werden sollte. Einschränkungen dagegen sind zweifellos möglich. Zum einen steht dieses Recht unter einfachem Gesetzesvorbehalt, kann also, wenn die Voraussetzungen der Notwendigkeit und der Verhältnismäßigkeit erfüllt sind, ohne weiteres einfachgesetzlich beschränkt werden. Selbst die Regelungen zur Gewerbeausübung mit Meisterqualifikation sind solche einfachgesetzlichen Einschränkungen und haben bislang jeder gerichtlichen Prüfung standgehalten. Wieviel unkritischer ist es, im Interesse der Gesundheit der Bevölkerung den Heilpraktikerstand einschränkender als bislang zu regulieren?
Dazu sei mir gestattet, ein von mir schon öfter zitiertes Beispiel noch einmal hervorzuholen:
Die in Rechtsfragen beratende Tätigkeit des Rechtsanwaltes schützt der Gesetzgeber dadurch, dass er per Rechtsberatungsgesetz Laien und Privatpersonen, selbst Menschen, die beispielsweise Wirtschaftsjura studiert haben, bei Strafe von der rechtlichen Beratung von Mandanten ausschließt. Der laut Gesetzesbegründung damit verfolgte Zweck ist, die ratsuchenden Mandanten vor unzureichender Sachkunde im Zivilrecht (Vermögensschäden) wie im Strafverfahren zu schützen. Die in Fragen der Gesundheit beratende und handelnde Tätigkeit des Arztes schützt der Gesetzgeber vergleichbar – überhaupt nicht. Und damit vor allem nicht den in Sachen Gesundheit rat- und hilfesuchenden Patienten. Ist dem Gesetzgeber folglich das Vermögensinteresse eines Mandanten im Zivilprozess als Schutzgut wichtiger als die Gesundheit seiner Bürger?
So. Meine fünf Cent zur hoffentlich in Gang kommenden Debatte.
Die Homöopathie muss vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH). Jedenfalls nach den Maßstäben, die dieser gerade erst in Sachen Grüne Gentechnik für die Frage angelegt hat, ob und wie das “Vorsorgeprinzip” in Anbetracht möglicher Risiken angewandt werden muss (d.h. der Staat zu Regulierungen verpflichtet werden kann).
Der EuGH hat sich dabei zu einer Art “bedingungslosem Vorsorgeprinzip” in Sinne von Verbraucher- und Umweltschutz bekannt. So reagieren beispielsweise Bündnis 90/Die Grünen so auf das Urteil, unter der Überschrift “ES GILT DAS BEDINGUNGSLOSE VORSORGEPRINZIP – EUROPAWEIT!”:
“Sie (die EU-Kommission) muss endlich den Prozess für eine überfällige politische Entscheidung in die Hand nehmen, die keinesfalls außer Acht lassen darf: Dass sich einmal in die Natur entlassene Gentechnik-Pflanzen – erst recht ohne gentechnikrechtliche Auflagen zu Risikobewertung und Freisetzung – unkontrolliert in unsere Ökosysteme und über Ländergrenzen hinweg ausbreiten und nie mehr zurückgeholt werden können.”
Nun werde ich hier keine Gentechnik-Diskussion beginnen (der Titel ist natürlich reines Clickbaiting™), obwohl ich dazu eine dezidierte Meinung habe. Denn das ist nicht mein, nicht unser Thema. Mir geht es vielmehr um die Maßstäbe, die der EuGH und alle die, die diesen Urteilsspruch bejubeln, an das Vorsorgeprinzip und an Regulierungserfordernisse anlegen und die sich aufdrängende Frage, ob sie das wohl auch für andere ähnlich einzustufende “Risiken” so sehen.
Nehmen wir die Homöopathie. Bei der wird ohnehin viel zu wenig vorausschauend gedacht, finde ich. Die stellt nämlich durch ihre Potenzierungen höchst gefährliche Stoffe her, die bei Gesunden extreme Krankheitszustände hervorrufen müssten, wäre die homöopathische Lehre wenigstens im Ansatz richtig. Das ist ja das Prinzip der “homöopathischen Arzneimittelprüfung”, einem der Standbeine der homöopathischen Lehre: Das Mittel, das in einer Arzneimittelprüfung am Gesunden bestimmte Symptome hervorruft – also eigentlich eine im Normalzustand befindliche Lebenskraft gezielt “verstimmt”, soll diese Symptome bei einem Kranken heilen – durch Hervorrufen einer “Kunstkrankheit”, die der “originalen” Krankheit entgegenwirkt und damit die “verstimmte geistige Lebenskraft” wieder geraderückt.
Also ist die homöopathische Arzneimittelprüfung offensichtlich eine recht heroische Sache, bedenkt man, dass z.B. Symptome von Arteriosklerose, Blutungen, Herzschwäche, Muskelkrämpfen, Ischias, Bronchitis, Kehlkopfentzündung, Ödemen, Nierenbeckenentzündung und Gallenkoliken bei Gesunden durch die Gabe homöopathischer Substanzen hervorgerufen worden sein müssten. Das nämlich ist eine kleine Auswahl der “Symptombilder”, für die die homöopathischen Brot-und-Butter-Mittel Arnika, Sulfur, Belladonna und Pulsatilla nach gängigen Repertorien einzusetzen sind. Von der Behauptung, noch viel schwerwiegendere Dinge mit Homöopathie “heilen” zu können (nachdem sie vorher durch Arzneimittelprüfungen “hervorgerufen” wurden), ganz zu schweigen.
Und der größte Teil dieser offenbar doch hochwirksamen Stoffe landet ja beim Potenzierungsvorgang im Ausguss, findet sich also in bereits hahnemannisch vorpotenzierter Form mit Sicherheit in unser aller Trinkwasser. Die entsorgten, nicht konsumierten Homöopathika (gibt es so etwas?) kämen in dem Maße, wie sie im Trinkwasserkreislauf landen, noch hinzu. Es wäre mithin zu erwarten, dass diese schon potenzierten und unter Umständen sozusagen “natürlich” (durch Fließwasser und Wellengang) weiterpotenzierten Mittel durch die tägliche Trinkwasseraufnahme die Bevölkerung weltweit einem ganzen Konglomerat sozusagen ständiger Arzneimittelprüfungen aussetzen. Nach homöopathischen Prinzipien kann ja eine “Harmlosigkeit durch starke Verdünnung” keine Ausrede sein, im Gegenteil! Wobei in der Tat die auf der Erde vorhandene Wassermenge sogar eine vergleichsweise moderate Grenze für die erreichbaren Potenzierungsgrade setzt, wie wir gleich sehen werden.
Sollten all unsere Theorien von Krankheitsentstehung bislang diesen Faktor nicht berücksichtigt haben und unser aller Gesundheit seit 200 Jahren von den inzwischen weltweit in den Gewässern verteilten potenzierten Mitteln beeinträchtigt sein, die bei Gesunden – im Sinne einer Arzneimittelprüfung – alle möglichen Krankheiten verursachen müssten? Allerdings nicht mit solchen extrem wirksamen Potenzen wie C30, denn dazu reichen die Wassermengen auf unserem Planeten lange nicht aus (bereits eine Verdünnung von D24 / C12 würde etwa die 100.000-fache Menge des Atlantik-Wassers benötigen). Und wir reden hier nur von den Substanzen, die tatsächlich bereits einer fachkundigen homöopathischen Potenzierung unterlegen haben und fantasieren keineswegs davon, dass die eh in den Weltmeeren enthaltenen Mittel durch Fluss und Wellengang potenziert und damit wirksam würden!
Und so stellt sich doch – die grundsätzliche Richtigkeit der homöopathischen Lehre immer vorausgesetzt – die Frage, ob wir es hier nicht mit einem menschengemachten Riesenproblem zu tun haben, gegen das die Entsorgungsfrage bei Atommüll gerade lächerlich unbedeutend erscheint? Und so lange die Homöopathen ihre Position hochhalten, es handele sich bei der Homöopathie um eine spezifische Arzneimitteltherapie auf der Grundlage von Ähnlichkeitsprinzip, Arzneimittelprüfung am Gesunden und Wirkungszunahme durch Potenzierung: wäre der EuGH angesichts dessen nicht dringend dazu aufgerufen, sich mit der Causa unter Anlegung der Maßstäbe anzunehmen, die er zum Vorsorgeprinzip gerade erst beim Gentechnik-Urteil so restriktiv angewandt hat? Dabei könnten ja nur zwei Dinge herauskommen:
Entweder der EuGH befasst sich mit der wissenschaftlichen Fundierung der Homöopathie (er könnte ja den EASAC fragen, dafür ist der da) und kommt zu dem Ergebnis, dass es keiner Regulierung bedarf, weil das Ganze ohnehin eine Schimäre ist. Damit würde ich mich durchaus zufriedengeben.
Oder aber die Mitgliedsstaaten der EU werden verpflichtet, schnellstens die Herstellung und den Vertrieb von Homöopathika aufs Schärfste zu regulieren und wissenschaftliche Untersuchungen dazu in Auftrag zu geben, welche Schäden bislang unter wessen Verantwortung bereits entstanden sind (und die ggf. nach dem Verursacherprinzip zu regulieren wären).
Ich sehe nichts dazwischen.
Gegebenenfalls könnte die Stellungnahme von Bündnis90/Die Grünen unter Austausch eines einzigen Begriffs für eine dann allfällige Pressemitteilung übernommen werden:
“Sie (die EU-Kommission) muss endlich den Prozess für eine überfällige politische Entscheidung in die Hand nehmen, die keinesfalls außer Acht lassen darf: Dass sich einmal in die Natur entlassene vorpotenzierte homöopathische Wirksubstanzen – erst recht ohne umweltrechtliche Auflagen zu Risikobewertung und Freisetzung – unkontrolliert in unsere Ökosysteme und über Ländergrenzen hinweg ausbreiten und nie mehr zurückgeholt werden können.”
Also bitte.
Um Missverständnissen vorzubeugen: Dieser Beitrag hat nur für diejenigen einen satirischen Grundton, die sich über die Bedeutungslosigkeit der Homöopathie als spezifische Arzneimittellehre klar sind. Für alle anderen ist der Beitrag völlig ernst gemeint, denn er leitet sich konsequent logisch aus homöopathischen Grundprinzipien ab.
“Wissenschaftspluralismus” und “Wissenschaftsdogmatismus”
Dass die Vertreter der Homöopathie-Lobby den Kritikern mit dem Vorwurf eines „Wissenschaftsdogmatismus“ begegnen und ihre Pro-Homöopathie-Positionen mit einem vorgeblichen Anspruch auf „Wissenschaftspluralismus“ legitimieren wollen, ist nicht neu. Wobei „Wissenschaftspluralismus“ nicht allein den Anspruch artikuliert, „mehrere Medizinen“ als „pluralistisch“ anzuerkennen, sondern darüber hinaus den, gleich „mehreren Wissenschaften“ eine gleichberechtigte Existenz zusprechen soll.
Dieser „Wissenschaftspluralismus“ ist ein überholtes Konzept aus den 80er und 90er Jahren des vorigen Jahrhunderts, das wissenschaftstheoretisch nie haltbar war und von kritisch-rationalen Konzepten wie der evidenzbasierten Medizin endgültig als Oxymoron, als Systemwiderspruch in sich, entlarvt wurde. “Wissenschaftspluralismus” – ein Begriff, der gern und oft vom damaligen Ärztepräsidenten Hoppe zur Rechtfertigung seiner Idee vom “Besten aus allen Welten” zitiert wurde. Schon damals eine Fehlvorstellung, denn die Wissenschaft ist “eine Welt”, die sich einig ist in dem Bestreben, Erkenntnisgewinn zu schaffen und keineswegs toleriert, belegbare Erkenntnis mit überkommenen Vorstellungen (“Traditionen”) in einen Topf zu werfen und dabei laut “Pluralismus” zu rufen.
Man bedenke, dass das Konzept des auf konstruktivem Zweifel basierenden kritischen Rationalismus zu den Zeiten Hoppes, den 1980er / 1990er Jahren des vorigen Jahrhunderts, längst weltweit als Basis des Wissenschaftsbegriffs etabliert war. Versuche, dies für die Medizin zu relativieren, hieß schon damals, die Zeit zurückdrehen zu wollen. Zumal die Wissenschaft, insbesondere die Evidenzbasierte Medizin, selbst höchst pragmatisch ist – es kommt ihr nur auf die Validität ihrer Erkenntnisse an, nicht auf deren Herkunft oder auf die Methodik der Beweisführung. Wo sollte da Platz für irgendeinen “Pluralismus” sein? In Diskussionen weichen deren Vertreter gern auf “Methodenpluralismus” aus, womit sie allerdings nur meinen, dass der kritische Rationalismus eben nur eine “Methode” unter vielen sei. Was so simpel nicht ist – der kritische Rationalismus in der heutigen Ausprägung ist das Ergebnis von mehr als 2000 Jahren Bemühens um die Frage, was wir wissen können und wie wir dahin gelangen. Er ist unsere bislang beste Lösung, um trotz des im Kern unlösbaren Induktionsproblem Annäherungen an Wahrheit und Wirklichkeit zu erreichen.
Im Grunde schimmert hier an allen Ecken und Enden das Traditionsargument hinter der Folie neomystischer Vorstellungen durch. Dass die Homöopathie-Lobby diese Vorstellungen nach wie vor hochhält, ist aus ihrer Sicht zweifellos verständlich. Sie ist ja in den 1970er Jahren unter dieser Flagge wiederbelebt worden, als Kind der New-Age-Ära und des Neomystizismus. Das hat sie aber nicht richtiger werden lassen.
“Der andere könnte auch recht haben”
Nun haben die Homöopathen Verbündete in dem Wunschdenken gefunden, einen ihnen genehmen Wissenschaftsbegriff zu schaffen: Das „Dialogforum Pluralismus in der Medizin“, ein Überbleibsel aus der Hoppe-Zeit, macht sich in einer Veröffentlichung gemeinsam mit Vertretern der Homöopathie-Lobby ausgerechnet am Beispiel der Homöopathie stark für „Wissenschaftspluralismus“ und gegen „monoparadigmatischen Reduktionismus“ (ein diffamierendes Begriffsgeklingel). Unter der Überschrift “Der andere könnte auch recht haben.” Darin werden allgemeine Positionen zum Thema Wissenschaftlichkeit mit den ständig wiederholten Behauptungen der Homöopathen, ihre Methode sei valide und wissenschaftlich begründet, zu einer beinahe undefinierbaren Melange zusammengerührt. Der Teaser:
In Anbetracht zahlreicher Pauschalangriffe auf die Komplementärmedizin und insbesondere auf die Homöopathie sowie einem „Münsteraner Memorandum Homöopathie“ (1), in dem die Abschaffung der ärztlichen Zusatzbezeichnung Homöopathie auf dem 121. Deutschen Ärztetag gefordert wird, erfolgt im Namen der Mitglieder des Dialogforum Pluralismus in der Medizin (DPM) sowie der unten aufgeführten Institutionen und der unterzeichnenden Personen eine Stellungnahme, in der dargelegt wird, dass die Behauptung der Unwirksamkeit der Homöopathie im Hinblick auf die publizierte wissenschaftliche Evidenz nicht zutrifft (2-7 u.a.m.). Die folgende Richtigstellung erfolgt mit einem Verweis auf internationale repräsentative klinische Studien, Meta-Analysen und HTAs zur Homöopathie (8-20).
Bedarf es noch näherer Ausführungen zur Unhaltbarkeit dieser mit großer Geste vorgetragenen Behauptungen? Angesichts dessen, was in den letzten zwei Jahren intensivierter wissenschaftsfundierter Homöopathiekritik erschienen ist und belegt wurde und angesichts der weltweiten Verdikte gegen die Homöopathie von großen wissenschaftlichen Vereinigungen, Instituten und staatlichen Stellen ist dies nicht mehr als das bekannte Rufen der Homöopathen im Wald – diesmal mit Unterstützung durch den Gastchor der Wissenschaftspluralisten. Die angeführten Belege – wen wundert es – sind eine Aufzählung längst widerlegter Scheinbeweise.
“Der Andere könnte auch Recht haben“. Was soll man darunter nun verstehen? Eine Trivialität? Eine im Zusammenhang mit objektiver Erkenntnisgewinnung kaum zu unterbietende Plattitüde? Nein, viel schlimmer.
Bei diesem dem Ganzen übergeordneten “Motto” handelt es sich um ein Zitat des Philosophen Hans-Georg Gadamer, das ihm oft als eine Art Fazit seiner Lebenserkenntnis zugeschrieben wird. Gadamer war aber kein Naturwissenschaftler und seine Sentenz hat mit den Methoden des Erkenntnisgewinns in den empirischen Wissenschaften (Karl Poppers Falsifikationismus) nicht das Geringste zu tun. Gadamer hat selbst oft klargestellt, dass seine Wissenschaft mit den empirischen Wissenschaften und vor allem mit Poppers Erkenntnisbegriff keine Schnittmengen hat. Die Sentenz steht im Kontext von Gadamers Forschungsgebiet der philosophischen Hermeneutik, der Erkenntnisgewinnung beim “Verstehen” von Texten, Kunst- und Bauwerken oder des Gegenübers in einem Gespräch. Gadamer weist darauf hin, dass dieses Verstehen stets sprach- und zeitgebunden ist (“Das setzt beim Interpretieren von Werken Offenheit, das Bewusstmachen der eigenen Vorurteilsstruktur sowie die Bereitschaft zum Gespräch bzw. zu reflexivem Auseinandersetzen voraus”). Gadamer bewegt sich ausschließlich in geisteswissenschaftlichen Kategorien.
Ihn und sein Zitat in den Kontext der Frage zu stellen, ob Homöopathie naturwissenschaftlich begründbar sei und ob sie Evidenz für sich in Anspruch nehmen könne, ist nicht nur grotesk, es ist von Seiten akademisch gebildeter Menschen eine intellektuelle Unredlichkeit ersten Ranges. Natürlich hört sich das gut an, natürlich kommt Gadamers Forderung nach Offenheit und Vorurteilsfreiheit den Apologeten irgendwie entgegen – aber sie begehen hier einen unverzeihlichen Kategorienfehler, der allein ausreicht, um das Statement des “Dialogforums” wissenschaftlich zu delegitimieren. Gadamer bewegt sich im Bereich der Kategorisierung des Subjektiven – Popper in der Sphäre des intersubjektiven Erkenntnisgewinns.
(Mehr zum fundamentalen Unterschied von Gadamers hermeneutischem “Der andere könnte auch Recht haben” und Karl Poppers Position in “Giuseppe Franco (Eichstätt): Der kritische Rationalismus als Herausforderung für den Glauben. Ein Gespräch mit Hans Albert über Glauben, Wissen und Gadamers Hermeneutik. Aufklärung und Kritik 1/2006, http://www.gkpn.de/franco_albert.pdf)
Geht es überhaupt um “Recht haben” in der empirischen Wissenschaft? Nein. Es geht darum, objektiver Erkenntnis (der Wirklichkeit) so nahe wie möglich zu kommen, Wahrscheinlichkeitswerte für die Frage zu gewinnen, wie belastbar Erkenntnisse als Annäherung an die “Wirklichkeit” sind. Und zwar auf dem Wege ständiger Infragestellung, der Popperschen Falsifikation. Das hat mit “Recht haben” überhaupt nichts zu tun. Und entlarvt nur den Ärger der Homöopathie-Proponenten darüber, dass ihnen die kritisch-rationale Methode der empirischen Wissenschaften keine Bestätigung für ihre Positionen liefert. Q.e.d. Und wie soll man es bewerten, wenn auf der einen Seite die kritisch-rationale Methode durch die Berufung auf Gadamer negiert wird und man sich andererseits gleichzeitig auf sie stützt, wenn man bemüht ist, der Homöopathie Evidenz zuzuschreiben?
Und ja, auch Popper wird die Sentenz vom anderen, der auch Recht haben könne, zugeschrieben. Der Kontext, in dem er dies geäußert hat, passt aber nun erst recht nicht auf die „wissenschaftspluralistische“ Position. Denn er meinte – viel einfacher als Gadamer – damit schlicht sein Falsifizierungsprinzip als solches, sein Gebot, dass man gefundene Forschungsergebnisse als erstes selbst nach Kräften in Frage stellen müsse, bevor man sich der Kritik der Wissenschaftsgemeinschaft stelle.
Ethische Entgleisungen
Nun könnte man das – so ärgerlich wie es auch ist – als Verirrung Ewiggestriger abtun. Ernst wird die Sache aber, wenn im Verlaufe des Artikels schwerste moralische Geschütze gegen die aufgefahren werden, die solchen Vorstellungen der Begründung von Beliebigkeit nicht folgen, sondern den Weg des objektiven Erkenntnisgewinns weitergehen wollen. Allen Ernstes wirft man diesen, also den Vertreteren einer kritisch-rational begründeten Wissenschaftlichkeit, „totalitäre Tendenzen“ und damit einen Verstoß gegen grundgesetzlich garantierte Freiheitsrechte vor:
„Ein monoparadigmatischer Reduktionismus führt aber – bedacht oder nicht bedacht – am Ende stets in eine totalitäre Ideologie, für die die dogmatische Ideologie alles, der Respekt vor dem Selbststimmungsrecht des Bürgers und der Achtung der Menschenwürde und des individuellen Erkenntnisstrebens nichts bedeutet. Wollen wir eine solche durch totalitäre Strukturen geprägte Entwicklung in unserem Land für die Medizin und das Gesundheitswesen?“
Was sich hier manifestiert, ist eine unheilige Allianz. Eine Allianz zwischen den Fossilien aus der Hoppe-Ära, die nicht wahrhaben wollen, dass ihre These vom “Besten aus beiden Welten” durch die pragmatische evidenzbasierte Medizin ebenfalls als Kategorienfehler entlarvt wurde und den Homöopathen andererseits, denen so etwas natürlich sehr entgegenkommt. Die haben ähnliches längst im Alleingang versucht. So haben z.B. Walach und Baumgartner offen einen eigenen Wissenschaftsbegriff für die Homöopathie eingefordert. Wenn das kein Ruf nach Beliebigkeit ist – der in der besprochenen Veröffentlichung auch noch aufs Perfideste in einen Moralvorwurf gegen die “andere Seite” umgedeutet wird…
Im Grunde ist es ein Angriff auf über 2000 Jahre des Bemühens um menschliche Erkenntnisgrundlagen. Hier wird der schlichte Satz negiert, dass Erkenntnis eine nachweisbar begründbare Aussage sein muss. “Der Andere könnte auch Recht haben” – Gadamer wäre entsetzt, seine Sentenz im vorliegenden Zusammenhang missdeutet zu sehen. Popper erst recht.
Natürlich darf auch das Autoritätsargument nicht fehlen (immer gut, wenn man sonst nichts zu bieten hat). Aber erstens ist so etwas immer schwach und zweitens immer misstrauisch zu betrachten – traue keinem Autoritätsargument, dessen Validität du nicht selbst geprüft hast! Hier wird der Physiker und bedeutende Wissenschaftstheoretiker Thomas S. Kuhn als Zeuge bemüht; aufmerksame Leser dieses Blogs sind Kuhn sicher schon einmal begegnet. Sein Begriff des “Paradigmas” wird für die Zwecke der Autoren ausgeschlachtet. Aber, ohne in die Tiefe zu gehen: Man mag über Thomas S. Kuhns Paradigmenbegriff streiten können, zumal er selbst diesen im Laufe der Zeit vielfach umdefiniert und abgewandelt hat und er sogar von seinen Exegeten höchst unterschiedlich gedeutet wurde und wird.
Was aber hier geschieht, ist geradezu abenteuerlich. Kuhn bewegte sich stets auf dem Boden der kritisch-rationalen Methode und dachte im Traum nicht daran, sie in Frage zu stellen. Die Berufung auf ihn in dem inkriminierten Artikel tut aber etwas ganz Erstaunliches: Sie versucht, die kritisch-rationale Methode sozusagen Kuhns Paradigmenbegriff als eine Teilmenge unterzuordnen. Daraus soll eine Art “Unverbindlichkeit” des kritisch-rationalen Wissenschaftsbegriffs abgeleitet werden, mit der Folge, dass ein Paradigmenwechsel in Kuhns Sinne auch eine Abkehr von der kritisch-rationalen Methode sein könnte. Das ist grotesk. Nichts anderes aber tut dieser verzweifelte Rundumschlag der Vertreter der Prämoderne. Kuhn wäre entsetzt gewesen über die Verzerrung des Erkenntnisbegriffs in seinem Namen.
Bei der Veröffentlichung des “Dialogforums” handelt es sich aber eben auch um eine ethische Entgleisung, die eigentlich selbstdisqualifizierend ist, um den Versuch einer Diskreditierung des international im Konsens stehenden Begriffs der Wissenschaftlichkeit. Ein Tritt gegen über 2000 Jahre ernsthaftes Bemühen um valide Erkenntnisse über unsere Welt und redliches Vorgehen dabei. Der Versuch einer Legitimierung des Kontrafaktischen.
All das akzeptiert und verbreitet von deutschen Hochschullehrern. Mehr dazu zu sagen, hieße, dieser Fehlleistung allzu viel Ehre anzutun.
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